t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Dauerparker: Rundfunkbeitrag für Camper nur bei Meldepflicht


Dauerparker
Rundfunkbeitrag für Camper nur bei Meldepflicht

Von dpa
03.07.2020Lesedauer: 1 Min.
TV-Empfang - aber auch Rundfunkgebühr? Das hängt davon ab, ob ein Wohnmobil dauerhaft auf einem Campingplatz steht.Vergrößern des BildesTV-Empfang - aber auch Rundfunkgebühr? Das hängt davon ab, ob ein Wohnmobil dauerhaft auf einem Campingplatz steht. (Quelle: Bodo Marks/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

München (dpa/tmn) - Für einen Wohnwagen oder Camper wird in der Regel kein Rundfunkbeitrag fällig. Das gilt zumindest, wenn das Campingmobil nicht dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt wird.

Denn erst wenn Verbraucher melderechtlich auf dem Campingplatz erfasst sind, sind sie auch für das Wohnmobil beitragspflichtig, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung beantragen.

Für Personen, die auf einem Dauercampingplatz gemeldet sind und bereits den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung bezahlen, kommt auch ein Antrag auf Befreiung ihrer Nebenwohnung in Betracht, erklären die Verbraucherschützer. Der Wohnwagen gilt in diesem Fall als Nebenwohnung. Der Antrag auf Befreiung kann auf derWebsite des Beitragsservicegestellt werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website