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Ab Januar: Steuer-ID von Minijobbern muss gemeldet werden


Ab Januar
Steuer-ID von Minijobbern muss gemeldet werden

Von dpa
20.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Wer Minijobber beschäftigt, muss ab Januar deren Steuer-ID an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermitteln.Vergrößern des BildesWer Minijobber beschäftigt, muss ab Januar deren Steuer-ID an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermitteln. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Einkaufen, putzen, Wäsche waschen, kochen - wem dafür die Zeit fehlt, der engagiert oft Haushaltshilfen.

Um die Hilfen regulär zu beschäftigen, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob der Verdienst pauschal oder nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuert werden soll, erklärt dieMinijob-Zentrale.

Wichtige Änderung ab dem neuen Jahr

Neu für Arbeitgeber: Ab dem Jahr 2022 muss die Steuer-Identifikationsnummer – kurz Steuer-ID - der Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermittelt werden.

Die Steuer-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer und besteht aus 11 Ziffern. Die Nummer wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig.

Wofür es die Steuer-ID gibt

Finanzbehörden sollen durch die Nummer in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und Informationen zuzuordnen. Beschäftigte finden ihre Steuer-ID unter anderem auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung, dem letzten Steuerbescheid oder der letzten Steuererklärung.

Sind diese Dokumente nicht auffindbar, kann vom Arbeitnehmer auf der Seite desBundeszentralamts für Steuerneine erneute Mitteilung der Steuer-ID beantragt werden. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig um die Steuer-ID ihrer Minijobber kümmern, damit sie nicht unter Zeitdruck geraten.

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