Wer nach einer Scheidung die Wohnung bekommt
Nach der Scheidung bleibt sie mit den Kindern in der ehelichen Wohnung, er klagt. Das Gericht fรคllt ein รผberraschendes Urteil. Wer hier wohl Recht bekam?
Gehรถrt einem Ehepartner die eheliche Wohnung, steht ihm diese im Fall einer Scheidung zu. Anders kรถnnen die Dinge liegen, wenn fรผr den Ehepartner und die Kinder, die dort leben, durch einen erzwungenen Auszug eine unbillige Hรคrte vorliegt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az: 6 UF 87/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Der Fall
Im konkreten Fall blieb eine Frau nach der Trennung mit den drei Kindern in der ehelichen Wohnung. Bei der handelte es sich allerdings um eine Eigentumswohnung, die dem Mann allein gehรถrt. Der forderte die Wohnung fรผr sich โ und hatte vor Gericht Erfolg.
Grundsรคtzlich seien die Eigentumsverhรคltnisse zu beachten. Nur im Hรคrtefall kรถnne der Ehepartner vom Ehepartner, dem die Wohnung gehรถrt, die รberlassung verlangen, so das Gericht.
Gericht sah keinen Hรคrtefall
Fรผr eine unbillige Hรคrte gelten hohe Anforderungen. So sei die Zuweisung der Wohnung an den anderen Ehepartner nur zulรคssig, um eine unertrรคgliche Belastung abzuwenden. Das sei etwa der Fall, wenn der Expartner fรผr sich und die Kinder keine Wohnung finden kรถnne. Das sei hier jedoch nicht der Fall.
Zwar behauptete die Frau, es sei fรผr sie und die Kinder unmรถglich, eine Ersatzwohnung zu finden. Doch habe sie keinerlei Anstrengungen unternommen, รผberhaupt eine Wohnung zu finden.
Anders als das Jugendamt meinte das Gericht, dies wรคre ihr innerhalb der zwei Jahre nach der Trennung zumutbar gewesen. Auch sei ihre Befรผrchtung eher abstrakt, dass ein Umzug die Kinder durch Verlust der sozialen Bindungen in Schule, Freundeskreis und Verein destabilisieren kรถnne.