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Frist läuft ab: Solaranlage bis Ende Januar anmelden


Frist läuft ab
Solaranlage bis Ende Januar anmelden

Von dpa
Aktualisiert am 19.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Photovoltaikanlagen in das zentrale Marktstammdatenregister einzutragen.Vergrößern des BildesHauseigentümer sind verpflichtet, ihre Photovoltaikanlagen in das zentrale Marktstammdatenregister einzutragen. (Quelle: Nestor Bachmann/dpa-tmn./dpa)
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Stuttgart (dpa/tmn) - Wer eine Solaranlage besitzt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss dies bis zum 31. Januar 2021 in ein bundesweites Register eintragen lassen - sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Seit knapp zwei Jahren sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, neue Photovoltaikanlagen einen Monat nach der Inbetriebnahme in das zentrale Marktstammdatenregister einzutragen. Für ältere Anlagen gab es bislang mehr Zeit, jetzt aber naht das Ende der Frist. Diese Regelung schließt auch Blockheizkraftwerke und Biogasanlagen mit ein.

Viele Hauseigentümer würden diese Pflicht nicht kennen oder hätten sie wieder vergessen, so die Energie-Experten. Die Registrierung funktioniert ganz einfach:

Unterwww.marktstammdatenregister.de/MaStRkönnen alle Daten eingegeben werden. Ohne Anmeldung riskieren Hauseigentümer die Einspeisevergütung. Wer seine Anlage nicht selber anmelden kann oder möchte, kann auch jemand anderen bevollmächtigen, wie einen Installateur oder Dienstleister.

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