Berlin (dpa/tmn) - Seit Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz). Aufgrund der vielen gesetzlichen Änderungen stellt sich für Eigentümergemeinschaften die Frage, ob sie die Verwalterverträge ändern müssen.
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Wichtig dabei zu wissen: Altverträge behalten ihre Gültigkeit, müssen aber spätestens bei einem Verwalterwechsel angepasst werden. Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) hat dazu jetzt einen neuenMustervertragveröffentlicht.
Der Vertrag soll laut WiE eine Alternative zu den Muster-Verträgen der Verwalterverbände sein, der die Interessen der Wohnungseigentümer vertraglich fixiert. So führt das Formular zum Beispiel auf, welche Grundleistungen zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehören und damit pauschal mit dem Verwalterhonorar vergütet sein sollten und welche Sonderleistungen in der Regel zusätzlich zu bezahlen sind.
Konkret findet sich in dem WiE-Verwaltervertrag etwa kein vertraglicher Anspruch der Verwalter auf Entlastung und keine Haftungsbeschränkung für die Verwalter. Auch sind dem Verwalter laut dieser Vorlage Verträge mit sich selbst verboten. Ebenso ist hier keine Sondervergütung für Eigentümerversammlungen in Abendstunden und an Wochenenden vorgesehen.