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Weihnachtsdeko im und ums Haus: Nicht alles ist erlaubt


Mieter
Weihnachtsdeko im und ums Haus: Nicht alles ist erlaubt

Von dpa-tmn
05.12.2011Lesedauer: 1 Min.
Festliche Deko im Treppenhaus ist nicht jedermanns SacheVergrößern des BildesFestliche Deko im Treppenhaus ist nicht jedermanns Sache (Quelle: imago-images-bilder)
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Wenn Wohnungen festlich geschmückt werden sollen, macht mancher Deko-Fan vor der eigenen Wohnungstür nicht halt. Das gefällt nicht jedem Vermieter - grundsätzlich verbieten darf er den Schmuck zum Fest jedoch nicht. Lesen Sie, was Mietern, die es gern weihnachtlich haben, erlaubt ist.

Adventskränze sind außen an der Wohnungstür erlaubt

So sei es Mietern durchaus gestattet, an ihrer Wohnungstür im Treppenhaus bunte Adventskränze zu befestigen, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. Andere Mieter des Hauses dürften daran keinen Anstoß nehmen, befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 35 T 500/98).

Anders liegt der Fall, wenn Mieter das gesamte Treppenhaus nach ihren Vorstellungen weihnachtlich dekorieren wollen. Das müssten die Nachbarn nicht akzeptieren, befand das Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1858/08). Versprüht eine Mietpartei weihnachtliche Duftsprays im ganzen Haus, müssen die Nachbarn das auch nicht dulden. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 3 Wx 98/03).

Lichterketten müssen sicher installiert sein

Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind in den Wohnungen und auch in den Fenstern erlaubt. Die gleiche Regelung gilt für den Balkon und mit Einschränkungen auch für die Hausfassade. Voraussetzung ist, dass der Weihnachtsschmuck am Balkon oder an der Fassade sicher installiert ist und die Fassade nicht beschädigt wird.

Darüber hinaus dürfen die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden, urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 390/09). Generell sollten Mieter blinkende Weihnachtsdekorationen spätestens ab 22 Uhr abschalten.

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