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Mietrechts-Tipp: Ehepartner brauchen für Einzug keine Vermieter-Erlaubnis


Mietrechts-Tipp
Ehepartner brauchen für Einzug keine Vermieter-Erlaubnis

Von dpa
25.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Die Silhouette eines frisch vermählten Hochzeitspaares zeichnet sich im Gegenlicht ab.Vergrößern des BildesDie Silhouette eines frisch vermählten Hochzeitspaares zeichnet sich im Gegenlicht ab. (Quelle: Patrick Pleul/zb/dpa/Illustration./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - In die Mietwohnung dürfen nicht beliebig Mitbewohner einziehen. In vielen Fällen muss erst der Vermieter zustimmen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer heiratet oder seine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, darf seinen Partner in die Mietwohnung aufnehmen.

Eine Erlaubnis des Vermieters ist dafür nicht notwendig, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland informiert. Gleiches gilt für die Aufnahme von anderen nahen Familienangehörigen wie etwa Kindern oder Eltern.

Geschwister oder andere Verwandte werden hingegen nicht bevorzugt.

Auch für die Aufnahme eines Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin muss in der Regel die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 371/02) unter Berufung aufParagraf 540 Absatz 1 Satz 1 BGBentschieden. Demnach darf der Mieter den Gebrauch der Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters einem Dritten überlassen.

Allerdings muss der Vermieter zustimmen - außer die Mitbenutzung der Wohnung durch eine weitere Person istunzumutbar. Das kann beispielsweise bei einer Überbelegung der Fall sein.

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