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Mietrecht: Briefkästen in Wohngemeinschaften müssen geteilt werden


Mietrecht
Briefkästen in Wohngemeinschaften müssen geteilt werden

Von dpa
24.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Wer in einer WG wohnt, hat keinen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten.Vergrößern des BildesWer in einer WG wohnt, hat keinen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wohngemeinschaften sind insbesondere in Studentenstädten beliebt. Schließlich bieten sie oft gut gelegenen, günstigen Wohnraum. Vermieter können solche Wohngemeinschaften nur selten untersagen und müssen sie hinnehmen.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, jedem Mitbewohner einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Grundsätzlich gehört ein Briefkasten zum vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung, so dass Mieter einen Anspruch darauf haben. Mieter einer Wohnungseigentümergemeinschaft können jedoch, wenn es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, keinen eigenen und von ihren Mitbewohnern abgesonderten Briefkasten verlangen, entschied das Amtsgericht Ebersbach (Az.: 7 C 1/20).

Es gehört nicht zum vertragsgemäßen Zustand der Wohnung, diese mit mehreren Briefkästen auszustatten. Entscheiden sich Mieter, in einer Wohngemeinschaft zu leben, müssen Räume und Einrichtungen der Mietsache geteilt werden. Dazu gehört auch der Briefkasten.

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