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Wohnungswechsel: Übergabeprotokoll schützt vor Überraschungen


Wohnungswechsel
Ein Übergabeprotokoll schützt vor Überraschungen

dpa-tmn, t-online, cs

Aktualisiert am 04.06.2009Lesedauer: 1 Min.
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coremedia:///cap/resources/18949224/thumbnailWer sich beim Auszug aus der Mietwohnung Ärger ersparen will, sollte ein Übergabeprotokoll anfertigen. Das bietet nicht nur dem Mieter Vorteile. Auch der Vermieter sichert sich für den Streitfall ab. Das Protokoll sagt allerdings nichts darüber aus, wer später die Mängel beseitigen muss. Ein Übergabeprotokoll halte fest, in welchem Zustand die Wohnung bei Mietbeginn oder Mietende ist, so Andreas Stücke von "Haus & Grund". Zudem diene es vor Gericht als Beweis. Wer Mängel bei der Übergabe schriftlich auflistet, kann also im Vornherein vermeiden, dass sie zum Streitfall werden.

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Übergabeprotokoll ist keine Pflicht

Übergabeprotokoll schützt beide Seiten

Jedes Zimmer gründlich prüfen

Fenster und Türen unter die Lupe nehmen

Wie kam der Schaden zustande?

Fotos können hilfreich sein

Übergabeprotokoll muss nicht unterschrieben werden

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