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Urteil: Mieter dürfen Fahrrad durch das Treppenhaus tragen


Urteil
Mieter dürfen Fahrrad durch das Treppenhaus tragen

Von dpa
28.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Viele stellen ihre Räder lieber in der Wohnung ab.Vergrößern des BildesViele stellen ihre Räder lieber in der Wohnung ab. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn./dpa)
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Hamburg (dpa/tmn) - Auch wenn es mühsam ist - viele Fahrradbesitzer tragen ihr Rad am Abend lieber in die Wohnung. Entstehen dabei Schäden im Treppenhaus, ist das für Vermieter ärgerlich. Den Transport des Rades können sie trotzdem nicht ohne weiteres verbieten.

Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az.: 318cC 1/19), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 2/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihr Fahrrad immer durch das Treppenhaus in ihre Wohnung im zweiten Stock getragen. Dabei entstanden an den Wänden und dem Treppengeländer und der Wohnungseingangstür immer wieder Schäden. Der Vermieter wollte der Mieterin deshalb verbieten das Rad nach oben zu tragen.

Ohne Erfolg: Es liege kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor, befand das Gericht. Denn das Abstellen von Rädern gehöre zum allgemeinen Gebrauch einer Mietwohnung. Gerade in Großstädten sei es üblich teure Fahrräder in der Wohnung abzustellen. Die Beschädigungen im Treppenhaus seien zwar nicht erlaubt, so das Gericht weiter. Das mache den Fahrradtransport an sich aber noch nicht rechtswidrig.

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