t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Wer hat Anspruch auf Meister-BAföG?


Bildung
Wer hat Anspruch auf Meister-BAföG?

kb (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wenn Sie Interesse am Erwerb eines Meistertitels haben, so müssen Sie in vielen Fällen mit erheblichen Kosten rechnen. Diese resultieren gleichermaßen aus dem Nehmen unbezahlten Urlaubs wie aus den Summen, die für die Belegung der Meisterschule anfallen. Für Ausgleich sorgen Sie, indem Sie Ihren Anspruch auf Meister-BAföG wahrnehmen und auf diese Weise Ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

Welche Personen haben einen Anspruch auf Meister-BAföG?

Grundsätzlich hat gemäß der Aufstiegsförderung für Weiterbildung jeder Interessent einen Anspruch auf Meister-BAföG. Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist dabei, die Zahl der Existenzgründer zu erhöhen, wobei keinerlei Altersbegrenzung gilt. Einen Anspruch auf Meister-BAföG erhalten Sie, wenn Sie einen Handwerks-, Industrie-, Kaufmännischen oder einem anderen Lehrberuf ausüben und über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Wenn Sie allerdings bereits ein Hochschulstudium absolviert haben, verfällt der Anspruch, da es sich hierbei um einen ähnlich qualifizierten Abschluss handelt. Eine bereits abgeschlossene ähnliche Weiterbildung, wie die angestrebte, die selbst finanziert wurde wird nicht gezählt. Berechtigt sind Deutsche, Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Ausländer, die über eine Daueraufenthaltsgenehmigung verfügen beziehungsweise in Deutschland erwerbstätig sind. Eine Altersgrenze für die Förderung gibt es nicht.

So können Sie Ihren Anspruch auf Meister-BAföG geltend machen

Die Höhe, innerhalb derer Sie Ihren Anspruch auf Meister-BAföG geltend machen können, richtet sich stets nach Ihrem Einkommen, nach der Anzahl Ihrer Kinder sowie – zu einem Teil – auch nach dem Einkommens Ihres Ehepartners. Auch die Gebühren für Prüfungen und spezielle Lehrgänge können in diesem Zusammenhang übernommen werden. Neben einem Zuschuss wird ein Teil des Meister-BAföGs in Form eines Darlehens ausgezahlt. Die Rückzahlung in Raten beginnt spätestens zwei Jahre nach Abschluss Ihrer Meisterprüfung. Eine Sondertilgung ist dabei ebenfalls möglich. (In welcher Höhe wird Meister-BAföG gezahlt?)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website