"Rolling Stones" verklagen deutsche Modekette wegen Zungenplakats
Eine plakativ herausgestreckte Zunge, gezeichnet in Pop-Art-Manier - das erinnert viele an das Markenzeichen der "Rolling Stones". Aber darf das Motiv deshalb niemals ohne Zustimmung der Rock-Opas genutzt werden? DarΓΌber ist ein Rechtsstreit entbrannt. Die Braunschweiger Modekette New Yorker verletze mit ihrem Plakat ein Markenrecht der Band, so der Vorwurf der Stones-AnwΓ€lte.
Die berΓΌhmte Rockband hat das in 38 LΓ€ndern vertretene Modeunternehmen verklagt - wegen der Zunge. Die Modekette habe die 150.000 Euro teure Kampagne bereits einstellen und alle 3000 Plakate in ihren Filialen abhΓ€ngen mΓΌssen, berichtete die "Bild"-Zeitung. Das Braunschweiger Unternehmen bestΓ€tigte den Vorwurf wegen Markenrechtsverletzung, kΓΌndigte aber Widerstand an.
BerΓΌhmt seit dem Album "Sticky Fingers"
Nach wie vor sehe New Yorker den Vorwurf nicht ein, teilte das Unternehmen mit. Vertreten werden die Stones laut New Yorker von den RechtsanwΓ€lten der Amsterdamer Firma Musidor, die eine Verletzung des sogenannten "Tongue & Lips Logo" der Rolling Stones sehen. Es war erstmals auf dem Album "Sticky Fingers" (1971) als Coverbild zu sehen und gilt seither als Erkennungszeichen der Band.
"Die Zunge gehΓΆrt nicht den Stones allein. Die Plakate hat unsere Kreativabteilung selber gemacht. Ich lasse mir von den Stones doch nicht meine Zunge verbieten", empΓΆrte sich Friedrich Knapp, Inhaber von New Yorker. Konkret gehe es um ein Sommerschluss-Werbeplakat.
"New Yorker"-Chef schimpft ΓΌber AnwΓ€lte der "Rolling Stones"
FΓΌr verwerflich hΓ€lt Knapp nicht sein Handeln, sondern das der Rechtsvertreter. "Die AnwΓ€lte wollen sich hier mit den GebΓΌhren ordentlich bereichern. Und dann lassen die Stones ihre Markenrechte auch noch im Steuerparadies Amsterdam verwalten. Eine Frechheit die ganze Angelegenheit! Meine AnwΓ€lte sind bereits eingeschaltet", sagte er.
Nach einem Bericht der "Bild" ist die geforderte Summe nicht gerade klein: 20.000 Euro Vertragsstrafe, dazu Anwaltskosten von 250.000 Euro. Eine Sprecherin wollte diese Zahlen gegenΓΌber t-online.de wegen des laufenden Verfahrens nicht bestΓ€tigen.