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Corona-Reisewarnung: Wie Sie Ihren Sommerurlaub kostenlos stornieren


Weltweite Reisewarnung
So können Sie Ihren Sommerurlaub kostenlos stornieren


Aktualisiert am 06.05.2020Lesedauer: 5 Min.
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Urlaub in Coronazeiten: Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie Ihren Sommerurlaub kostenlos stornieren können.Vergrößern des Bildes
Urlaub in Coronazeiten: Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Sie Ihren Sommerurlaub kostenlos stornieren können. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Mindestens bis zum 14. Juni gilt für Deutschland eine weltweite Reisewarnung. Wenn Sie Ihren Sommerurlaub deshalb nicht antreten oder abbrechen möchten, gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie kostenlos stornieren können.

Durch die weltweite Reisewarnung wegen des Coronavirus können Sie kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos stornieren. Das erklärt die Verbraucherzentrale. Ohne einen wichtigen Reisegrund angeben zu können, dürfen Sie in viele Länder wie die Nachbarländer Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark ohnehin nicht mehr einreisen. Auch andere Staaten wie die USA, Israel, Polen und Tschechien haben Einreisebeschränkungen erlassen. Dadurch haben Sie auch gute Chancen, kostenlos stornieren zu können, wenn Sie nicht pauschal gebucht haben.

Welche Regelungen gelten aktuell?

  • Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Diese Reisewarnung gilt bis mindestens zum 14. Juni.
  • Das Bundesgesundheitsministerium rät von allen Reisen ab, auch innerhalb Deutschlands.
  • Es gibt Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in allen Bundesländern und auch vielen Reiseländern.

Wann kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden?

Sie können eine Pauschalreise immer dann kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Wie die Bundesregierung informiert, ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes dafür zwar ein mögliches Anzeichen, aber nicht zwingend notwendig. Die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung können auch ohne Reisewarnung gegeben sein, beispielsweise auch dann, wenn die Reisewarnung Mitte Juni aufgehoben wird und Sie erst danach einen Urlaub gebucht haben.

Wie kann eine Reise storniert werden?

Wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder wollen, sollten Sie in jedem Fall Ihren Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro kontaktieren. Gemeinsam können Sie überlegen, ob sich eher eine kostenfreie Stornierung oder eine Umbuchung der Reise anbietet. Allerdings sollten Sie sich nicht mit einem Gutschein oder einer Umbuchung zufrieden geben, wenn es die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung gibt, rät die Verbraucherzentrale. Können Sie Deutschland nicht mehr verlassen oder auch innerhalb Deutschlands nicht mehr reisen und Unterkünfte nicht touristisch nutzen, können Sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch einzeln gebuchte Leistungen wie Hotels kostenfrei stornieren. Zumindest dann, wenn für die Buchung deutsches Recht gilt. Haben Sie direkt beim Anbieter im Ausland gebucht, kann das Recht des dortigen Landes gelten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Stornierung?

Laut Verbraucherzentrale ist bisher noch nicht genau geklärt, wann ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vorliegen muss, der eine kostenfreie Stornierung ermöglicht. "Es dürfte aber wohl darauf ankommen, ob zum Zeitpunkt der Reise die unabwendbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen und mit welcher Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden konnte", erklärt die Verbraucherzentrale. Diese Voraussetzungen sind schon jetzt für alle Pauschalreisen bis zum 14. Juni erfüllt.

Soll Ihre Reise erst nach dem 14. Juni stattfinden, könnten Sie mit einer zu frühen Stornierung Gefahr laufen, dass Sie Stornierungskosten tragen müssen. Deshalb gibt die Verbraucherzentrale einige Tipps zu Vor- und Nachteilen des Stornierungszeitpunktes:

  • Wer, wenn irgend möglich, verreisen will, kann abwarten, erfährt im Zweifel aber erst sehr kurzfristig, ob die Reise tatsächlich stattfindet. Lassen Sie sich, besonders bei teuren Reisen, im Zweifel unabhängig beraten, bevor Sie größere Zahlungen dafür vornehmen.
  • Wer nicht mehr verreisen will und mit einer Stornierung wartet, läuft Gefahr, dass sich die Stornoentgelte erhöhen, falls zum Reisezeitpunkt keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände mehr vorliegen. Außerdem wird kurz vor Antritt der Reise in vielen Fällen eine Restzahlung fällig, die Sie je nach Situation zum Reisezeitpunkt wieder zurückverlangen müssten.
  • Bei frühzeitiger Stornierung gehen Sie das Risiko ein, schon gezahlte Stornoentgelte wieder zurückverlangen zu müssen, falls sie zum Reisezeitpunkt zur kostenlosen Stornierung berechtigt wären.

Was müssen Sie tun, wenn noch Restzahlungen ausstehen?

Steht Ihre Reise erst in einigen Wochen oder Monaten an, gibt es häufig noch Restzahlungen, die ausstehen. Falls Sie noch nicht kostenlos stornieren können und an Ihren Plänen festhalten möchten, stellt sich die Frage, ob Sie die Restzahlung bereits zahlen sollten. Die Verbraucherzentrale rät davon allerdings ab. Nach wie vor sei unklar, ob die Reise stattfinden könne. Mindestens bei Reisen, die bis Mitte Juni stattfinden sollen, können Sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Zahlung des Restpreises zunächst verweigern. Besteht der Reiseanbieter jedoch auf der Zahlung und sie möchten an Ihren Reiseplänen festhalten, kommen Sie wahrscheinlich um eine Zahlung nicht herum, um eine Stornierung durch den Reiseveranstalter zu vermeiden. Soll Ihre Reise erst nach Mitte Juni stattfinden und die Zahlung wird jetzt schon fällig, sollten Sie hingegen zahlen, weil Sie sonst Gefahr laufen, Mahnkosten zahlen zu müssen. In allen Fällen ist der Ratschlag daher: Nehmen Sie frühzeitig mit dem Reiseveranstalter Kontakt auf.

Was gilt für Individualreisen?

Dadurch, dass momentan viele Grenzen geschlossen sind und eine weltweite Reisewarnung vorliegt, haben auch Individualreisende bessere Chancen, ihre Reise kostenlos zu stornieren. Die Verbraucherzentrale erklärt, wenn Sie Ihre Unterkunft wegen der Grenzbeschränkungen nicht nutzen können, müssen Sie auch nicht dafür bezahlen. Wichtig ist jedoch, dass die Grundlage dafür das deutsche Recht ist. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie die Unterkunft direkt im Ausland gebucht haben.

Das gleiche gilt für Flüge, die Sie aufgrund von Ein- oder Ausreisebeschränkungen nicht wahrnehmen können. Werden die Flüge von der Fluggesellschaft selbst gestrichen, können Sie in der Regel zwischen einem Ersatzflug und einer Erstattung wählen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müsse der Flugpreis allerdings auch dann erstattet werden, wenn der Flug zwar stattfindet, Sie ihn aber wegen der Reisebeschränkungen nicht wahrnehmen wollen oder können.

Was ist mit Reisen innerhalb Deutschlands?

Die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung sind auch innerhalb Deutschlands dieselben wie bei einer Reise ins Ausland. Behördliche Warnungen, beispielsweise des Auswärtigen Amtes, sind ein wichtiges Indiz, allerdings keine Voraussetzung für das Rücktrittsrecht. Laut Verbraucherzentrale reicht ein Sicherheitshinweis, der von Reisen in ein bestimmtes Gebiet abrät. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise die Aufforderung des Bundesgesundheitsministeriums, Reisen im Inland zu unterlassen sowie die Zugangsbeschränkungen zu Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Übernachtungsangebote werden zudem nur noch zu nicht-touristischen Zwecken angeboten. So sind Reiseveranstalter teilweise gezwungen, innerdeutsche Reisen abzusagen und den Preis zu erstatten. Gleiches gilt für Busreisen, die aktuell verboten sind und somit erstattet werden müssen.

Hilft eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Wegen Corona helfen diese Versicherungen oft leider nicht (mehr). Es kann sogar sein, dass die Kosten für die Versicherung bei einer Erstattung einbehalten werden. Grundsätzlich tritt die Versicherung allerdings nicht ein, wenn es Krisen im Reiseland gibt. Sie ist vielmehr dafür zuständig, wenn Sie selbst krank werden oder durch bestimmte Ereignisse wie Todesfälle oder Arbeitslosigkeit verhindert sind. Selbst, wenn Sie an Corona erkranken, kann es sein, dass Sie nicht versichert sind, weil viele Versicherungen Pandemien und ihre Folgen nicht versichern.

Was ist mit Bahnreisen innerhalb Deutschlands?

Die Deutsche Bahn reagiert auf die Corona-Krise mit verschiedenen Stornierungsmöglichkeiten. "Wer wegen des Coronavirus seine Reise innerhalb Deutschlands verschieben möchte, kann seine Tickets noch bis zum 30. Juni flexibel für die gebuchte Strecke nutzen. Bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben", heißt es von der DB. Tickets für Reisen bis 4. Mai können Sie kostenfrei in einen Reisegutschein umwandeln lassen. Dies gilt auch für Sparpreise und Super-Sparpreise. Erstattet werden dabei auch Sitzplatzreservierungen und der Gutschein ist drei Jahre lang gültig.

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Ein besonderes Angebot gibt es für Besitzer von Bahncards. Weil die Karte derzeit oft nicht wie geplant genutzt werden kann, gibt die Bahn Reisegutscheine an ihre Kunden heraus. Besitzer einer Bahncard 25 oder Bahncard 50 können einen solchen Gutschein online beantragen. Bahncard-100-Kunden wenden sich an den Bahncomfortservice.

Flixtrain hingegen hat seinen Zugverkehr vorläufig eingestellt. Wenn Sie ein Ticket bis zum 4. Mai gebucht hatten, können Sie damit die Fernverkehrszüge der DB flexibel an einem Tag Ihrer Wahl nutzen. Sie dürfen alle Verbindungen nutzen, die der Strecke entsprechen, die Sie sonst mit dem Flixtrain gefahren wären.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale: "Weltweite Corona-Reisewarnung: Pauschalreisen kostenlos stornierbar"
  • Auswärtiges Amt: "Reisen und Sicherheit, Covid-19"
  • Auswärtiges Amt: "Reisen und Sicherheit: FAQ"
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