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Gutachten: Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig


Bundestags-Gutachten
Syrien-Einsatz der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Von dpa, rok

11.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Tornado der Bundeswehr: Bei einem möglichen Giftgasangriff in Syrien sind Vergeltungsangriffe aus der Luft im Gespräch.Vergrößern des BildesEin Tornado der Bundeswehr: Bei einem möglichen Giftgasangriff in Syrien sind Vergeltungsangriffe aus der Luft im Gespräch. (Quelle: imago-images-bilder)
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Politisch wird über eine Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Vergeltungsschlägen in Syrien gestritten. Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass er völkerrechts- und verfassungswidrig wäre.

Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. "Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von 'Vergeltungsschlägen' gegen Giftgas-Fazilitäten völkerrechts- und verfassungswidrig", heißt es in der vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.


Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.

Über den Einsatz darf gar nicht abgestimmt werden

"Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen", heißt es im Bundestag. Nach Auffassung der Wissenschaftler des Bundestags dürfte die Bundesregierung dem Parlament also einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen.

SPD-Chefin Andrea Nahles hat einem solchen Einsatz auch schon eine politische Absage erteilt. Mehrere Politiker der Union haben dagegen dafür plädiert, sich die Option offen zu halten.

Verwendete Quellen
  • dpa
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