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Dobrindt schickt ersten Abschiebeflug nach Afghanistan


Erster Fall unter neuer Regierung
Dobrindt schickt Abschiebeflug mit 81 Menschen nach Afghanistan

Von dpa
Aktualisiert am 18.07.2025 - 09:29 UhrLesedauer: 3 Min.
Flughafen LeipzigVergrößern des Bildes
Eine Maschine der Qatar Airways steht auf dem Flughafen Leipzig für einen Abschiebeflug bereit. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Vor knapp einem Jahr wurden zum letzten Mal afghanische Straftäter aus Deutschland abgeschoben. Nun ist die nächste Maschine nach Afghanistan gestartet.

Deutschland schiebt zum zweiten Mal seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland ab. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte, startete an diesem Morgen ein Flugzeug vom Flughafen in Leipzig aus mit 81 Menschen an Bord, um diese in ihr Herkunftsland zurückzubringen. Es ist der erste Flug seit dem Regierungswechsel in Deutschland und der Übernahme des Innenministeriums durch Dobrindt.

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Die Maschine der Qatar-Airways startete gegen 8.30 Uhr in Leipzig. Nach Angaben eines dpa-Fotografen waren die Passagiere mit mehreren Bussen zum Flugzeug gebracht worden. Kurz vor 7 Uhr am Morgen stiegen die ersten ein, mindestens einer von ihnen trug dabei eine Fußfessel.

Innenminister Alexander Dobrindt hatte zuvor gesagt, er wolle mit den Taliban über Abschiebungen sprechen. Der Flug findet am selben Tag statt, an dem Dobrindt eine Reihe von Vertretern von europäischen Nachbarstaaten auf der Zugspitze trifft. Dort soll über eine weitere Verschärfung der europäischen Asylregeln gesprochen werden.

Nach Gewalttaten in Mannheim und Solingen hatte die Ampel-Regierung im vergangenen Sommer angekündigt, Abschiebungen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen. Es blieb jedoch bei dem einen Flug. Nach der Neuwahl in diesem Jahr und wenige Wochen vor dem Antritt der neuen Regierung versprach der heutige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) bei "Bild" auf Nachfrage regelmäßige Abschiebeflüge nach Afghanistan und Syrien. Darauf könnten sich die Deutschen verlassen. Das werde man "dauerhaft und in wesentlich größeren Bereichen auch hinbekommen".

Doch die Durchführung gestaltet sich bis heute schwierig: Deutschland unterhält zu den islamistischen Taliban in Kabul keine diplomatischen Beziehungen. Die Gruppe ist unter anderem wegen ihrer Missachtung von Menschen- und Frauenrechten international isoliert. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hatte kürzlich gesagt, man erkenne das Regime nicht als rechtmäßige Regierung an. Deutschland habe nur auf technischer Ebene über ein Verbindungsbüro in Katar Kontakt zu den dortigen Machthabern.

Katar als Vermittler

Organisiert wurde der Flug wieder mit Hilfe von Katar. Offizielle direkte Beziehungen zu den Taliban hat Deutschland nicht. Nur Russland erkennt die dortige Führung an.

Beim bisher einzigen Flug am 30. August waren mit Hilfe des Golfemirats Katar 28 männliche afghanische Straftäter ebenfalls von Leipzig aus in ihr Herkunftsland zurückgebracht worden. Katar hatte bereits in der Vergangenheit zwischen dem Westen und den Taliban vermittelt.

Vor der Machtübernahme durch die Taliban war im Juli 2021 letztmals ein Abschiebeflug aus Deutschland in Kabul gelandet. Es war die 40. Sammelabschiebung seit dem ersten derartigen Flug im Dezember 2016. Insgesamt brachten Bund und Länder bis dahin 1.104 Männer nach Afghanistan zurück.

Rund 446.000 Afghanen in Deutschland

Ende Mai hielten sich einer Regierungsantwort zufolge 446.287 Afghaninnen und Afghanen in Deutschland auf. Unter ihnen waren 11.423 Ausreisepflichtige, davon 9.602 mit und 1.821 ohne Duldung, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" Anfang Juli mitgeteilt hatte.

Eine Duldung wird ausgestellt, wenn die Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers vorübergehend ausgesetzt ist. Das kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa zur Vermeidung der Trennung von Familien, aufgrund rechtlicher oder praktischer Hindernisse – etwa, weil Reisepapiere fehlen oder der Betroffene krank ist – oder wenn jemand eine Ausbildung aufgenommen hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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