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Debatte um Migration: Orban wirft Deutschland mangelnde Fairness vor


Debatte um Migration
Orban wirft Deutschland mangelnde Fairness vor

Von dpa
Aktualisiert am 05.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Angela Merkel und Viktor Orban: Der ungarische Regierungschef beharrt auf seiner harten Linie in der Migrationspolitik.Vergrößern des BildesAngela Merkel und Viktor Orban: Der ungarische Regierungschef beharrt auf seiner harten Linie in der Migrationspolitik. (Quelle: Markus Schreiber/ap-bilder)
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Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit Viktor Orban getroffen. Dabei zeigten sich die erwarteten unterschiedlichen Sichtweisen beim Thema Migration. Der ungarische Regierungschef fühlt sich von Deutschland ungerecht behandelt.

Der ungarische Regierungschef Viktor Orban will keine Asylbewerber aufnehmen, die von Deutschland nach den Dublin-Regeln der EU zurückgeschickt werden. Ungarn fühle sich "gar nicht verantwortlich für die Bearbeitung der Asylanträge", sondern stehe auf dem Standpunkt, dass dies "nicht-registrierte Flüchtlinge aus anderen Ländern, vor allem aus Griechenland, sind", sagte Merkel nach einem Gespräch mit Orban in Berlin.

Deutschland und Ungarn seien beim Schutz der EU-Außengrenzen und der Fluchtursachenbekämpfung einer Meinung, betonte Merkel. Bei dem Gespräch seien aber auch "unterschiedliche Sichtweisen" zutage getreten. So sei die Bundesregierung im Gegensatz zum ungarischen Ministerpräsidenten der Auffassung, dass sich Europa nicht einfach von der Not der Flüchtlinge "abkoppeln" könne.

Orban: Ungarn schützt auch Deutschland

Orban sagte, durch den Schutz seiner Südgrenze nehme Ungarn Deutschland "eine immense Last" ab. Deshalb sei es "unfair, dass man uns in Deutschland oft mangelnde Solidarität vorwirft".

Es war Orbans erster Besuch bei der Kanzlerin seit Mai 2014. Orban galt in der EU lange Zeit als schärfster Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik. Nach der Dublin-III-Verordnung ist im Regelfall das EU-Land für den Asylantrag zuständig, in dem ein Schutzsuchender erstmalig registriert wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn jemand in einem anderen Staat Familienangehörige hat.

Verwendete Quellen
  • dpa
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