Aufnahmen von AfD-Demo So verhielten sich die Lübcke-Tatverdächtigen in Chemnitz
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bei den Demonstrationen 2018 in Chemnitz waren auch Stephan E. und Markus H. dabei. Doch wie traten sie dort auf? Eine Recherche auf den Spuren der Verdächtigen im Mordfall Walter Lübcke.
Die Hauptverdächtigen im Mordfall Lübcke, Stephan E. und Markus H., haben am 1. September 2018 an den teils gewaltsamen Protesten in Chemnitz teilgenommen. Das steht spätestens seit vergangener Woche fest, als ein Video auftauchte, dass die beiden mutmaßlichen Attentäter in Chemnitz zeigt.
t-online.de hat nun rekonstruiert, wie sich die E. und H. bei den Demonstrationen verhalten haben. Im Video sehen Sie die Stationen auf dem Weg zur Demo, direkt vor der AfD-Geschäftsstelle, wartend am hinteren Ende des Marschs und im Demo-Zug.
Spät bei Pro Chemnitz und früh zur AfD
Auf mehreren von t-online.de gesichteten Videos sind Stephan E. und Markus H. insgesamt rund 20 Minuten lang zu sehen, sie halten sich unauffällig im Hintergrund auf. Beide unterhalten sich nicht länger mit anderen Personen. Zu sehen ist, dass sie gemeinsam zu einer Kundgebung der rechtsextremen Gruppe ProChemnitz stießen, als diese bereits zur Hälfte vorüber war.
Noch vor deren offiziellem Ende waren sie unter den ersten, die von dort zur AfD-Geschäftsstelle weiterzogen. Vor der Geschäftsstelle warteten sie einige Zeit darauf, dass der von Björn Höcke, Andreas Kalbitz und anderen AfD-Funktionären angeführte Marsch loszog, wechselten schließlich aber ans Ende des Demonstrationszuges. Auf den Bildern ist kein Grund ersichtlich, wieso Ordner sie hätten ausschließen sollen.
Seit 2014 eng verbunden
In den Szenen sind die beiden Kasseler erkennbar zu zweit unterwegs: E., schon verurteilt wegen versuchten Totschlags nach einer Messerattacke, wegen eines versuchten Rohrbombenanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft und wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags. Neben ihm H., seit den 90er-Jahren Mitglied bei teils militanten und verbotenen Neonazi-Organisationen, vorbestraft wegen "Sieg Heil"-Rufen. Er wurde schon als Zeuge zum NSU-Mord an Halit Yozgat befragt, weil er auffällig oft die Fahndungsseite aufgerufen hatte.
2009 waren sie gemeinsam beim Überfall auf eine 1.-Mai-Gewerkschaftskundgebung in Dortmund dabei, dann wollen sie sich aus den Augen verloren haben. 2013 und 2014 sollen sie sich bei einer Leiharbeitsfirma wieder näher gekommen sein. Es entstand, den Erkenntnissen der Ermittlern zufolge, eine enge Freundschaft, geprägt "von auf einer beiderseitigen rechtsnationalen Gesinnung beruhenden Gesprächen, deren Inhalte immer radikaler wurden". So ist es in einem Beschluss des Bundesgerichtshof zu lesen, der sich auf eine Vernehmung von E. stützt. Die beiden Neonazis erwartet in den nächsten Wochen die Anklage wegen des tödlichen Schusses auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
H. verhalf E. zu Waffen und Training
E. sagte den Ermittlern auch, sie seien zu Demonstrationen von Rechtsradikalen gegangen. H. ließ ihn auch mit Waffen schießen und vermittelte ihm einen Mann, der E. Waffen verkaufte. Darunter war den bisherigen Ermittlungen zufolge auch die Pistole, mit der Lübcke erschossen wurde*. Markus H. droht wegen Beihilfe zum Mord der Prozess. Im verschlüsselten Messengerdienst Threema schrieben sie sich vertraulich.
Mit der Freundschaft der Rechtsextremisten könnte es vorbei sein, weil E. inzwischen H. belastet. In einem neuen Geständnis hat er seinem Verteidiger zufolge erklärt, dass beide gemeinsam bei Lübcke waren, aber H. den tödlichen Schuss abgegeben hat, angeblich versehentlich. Ihm sei Geld zur Versorgung der Familie geboten worden, wenn er H. nicht belaste.
DNA von E. fand sich auf der Terrasse des Regierungspräsidenten, von H. waren keine Körperzellen am Tatort gefunden worden.
*Update: An dieser Stelle ist im Text präzisiert, dass H. den Kontakt zwischen E. und dem Verkäufer der Waffen hergestellt haben soll. E. erhielt laut Aussagen von E. von diesem Mann auch die Tatwaffe. Ob H. und E. mit dieser Waffe auch zusammen geübt haben, ist unklar.
- Eigene Recherchen
- bundesgerichtshof.de: Beschluss des 3. Strafsenats vom 22. August 2018
- exif-recherche.org: Stephan E. und Markus H. in Chemnitz