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Coronavirus: Kanzleramtschef Helge Braun warnt vor zweiter "Welle mit Wucht"


Kanzleramtschef Braun warnt vor zweiter "Welle mit Wucht"

Von dpa
Aktualisiert am 28.08.2020Lesedauer: 3 Min.
Kanzleramtschef Helge Braun in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner": Sollten Anti-Corona-Demos verboten werden?Vergrößern des BildesKanzleramtschef Helge Braun in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner": Sollten Anti-Corona-Demos verboten werden? (Quelle: Pietschmann/ZDF/dpa-bilder)
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Die Politik sorgt sich, dass das Coronavirus im Herbst wieder um sich greifen könnte. Koalitionsausschuss sowie Bund und Länder versuchen gegenzusteuern. Viele Fragen sind noch offen. Ein Überblick.

Kanzleramtschef Helge Braun hat die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern verteidigt, zur Eindämmung der Corona-Pandemie keine weiteren Lockerungen zuzulassen und einige Corona-Auflagen zu verschärfen. Im Sommer sei es einfacher, das Virus im Griff zu halten, sagte Braun am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". Wenn es kälter werde und sich viele Menschen in Innenräumen träfen, dann könne es sein, dass eine "zweite Welle mit Wucht" komme.

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Donnerstag über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten und Beschlüsse gefasst. Die Eindämmung des Virus dürfte auch bei der Sommerpressekonferenz der Kanzlerin an diesem Freitag in Berlin eine Rolle spielen. Vor der Bund-Länder-Schalte hatte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD am Dienstag bereits auf einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaft und Familien in der Corona-Krise verständigt.

Bund und 15 der 16 Bundesländer kamen am Donnerstag überein, dass es künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht geben soll – nur Sachsen-Anhalt macht nicht mit. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen", die Infektionszahlen in seinem Bundesland seien niedrig. Verschärfungen könne er da kaum vor den Bürgern oder Gerichten begründen. Kanzleramtschef Braun sagte dazu: "Das bedauere ich sehr."


Die erst vor kurzem eingeführten kostenlosen Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten sollen zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September wieder beendet werden. Die Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten soll "möglichst ab dem 1. Oktober" geändert werden. Sie sind dann verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Selbstisolation kann durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beendet werden. Braun verteidigte dies als "kluge" Entscheidung und klare Ansage, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen.

Ärztepräsident: Polizei soll Quarantäne überwachen

Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen nach dem Willen von Ärztepräsident Klaus Reinhardt bei ihrer häuslichen Quarantäne durch Polizei oder Ordnungsämter überwacht werden. "Die Amtsärzte sind voll damit ausgelastet, Infektionsketten nachzuverfolgen und Quarantänemaßnahmen einzuleiten", sagte Reinhardt der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "Die Überwachung und die Sanktionierung dieser Maßnahmen müssen andere übernehmen, zum Beispiel Polizei und Ordnungsämter."

Der Beamtenbund dbb rechnet mit Mehraufwand für Polizei und Behörden für die Durchsetzung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in der Größenordnung von mehreren tausend Stellen. "Es kommt eine Menge Arbeit auf die Kolleginnen und Kollegen, vor allem bei Polizei, Ordnungs- und Gesundheitsämtern zu", sagte der Vorsitzende von dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, der dpa in Berlin. Silberbach begrüßte die beschlossenen Maßnahmen. Sie könnten helfen, einen zweiten großen Lockdown zu verhindern.

Großveranstaltungen bleiben verboten

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bleiben bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten. Konzert- und Eventveranstalter fordern daher Hilfe vom Staat, um finanziell zu überleben. "Auch wenn sich die Sicherstellung der Nachverfolgung der Besucher umsetzen ließe, wird das Erfordernis von Abstand weiterhin einen kommerziellen Veranstaltungsbetrieb nicht möglich machen", sagte Jens Michow, Präsident des Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). Die bestehende Förderung helfe kaum weiter.

Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar sind. Kanzleramtschef Braun räumte ein, der Bund hätte sich hier eine konkrete Zahl gewünscht. Wichtig sei aber, dass ein Mechanismus mit einem Herabsetzen der Grenzen in Kraft gesetzt werden, wenn die Infektionszahlen steigen. Bei Feiern funktionierten Abstandsregeln oft nicht. Daher gelt die Aufforderung, Familienfeiern "wirklich im kleinen Kreis" zu veranstalten.

Zufrieden mit den Beschlüssen zeigte sich Städtetagspräsident Burkhard Jung. "Es ist gut, dass Bund und Länder sich auf einheitliches Vorgehen verständigt haben, wo dies sinnvoll ist", sagte Leipzigs Oberbürgermeister dem Nachrichtenportal t-online.de. Er verwies unter anderem auf das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer. Positiv bewertet er das Ende der kostenlosen Tests für Reisende aus Nicht-Risikogebieten. "Wir müssen unsere begrenzten Ressourcen an Personal und Material gezielt für die effektivsten Maßnahmen einsetzen", sagte Jung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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  • Florian Schmidt
Von Florian Schmidt

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