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Neues Corona-Infektionsschutzgesetz: Jetzt sind die Länder dran


Neue Corona-Politik
Dann bekämpft ihr mal schön


16.03.2022Lesedauer: 5 Min.
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Karl Lauterbach: Der Gesundheitsminister übergibt die Corona-Politik an die Länder – gezwungenermaßen.Vergrößern des Bildes
Karl Lauterbach: Der Gesundheitsminister übergibt die Corona-Politik an die Länder – gezwungenermaßen. (Quelle: Carsten Koall/dpa)

Die Union nennt es "grottenschlecht", Ministerpräsidenten "fahrlässig": Trotzdem schafft die Ampel viele Corona-Regeln ab – und überlässt die Pandemiebekämpfung fast vollständig den Ländern.

Politiker stellen auf Twitter gern ihre Erfolge ins Schaufenster: Dieses Gesetz haben wir aber ganz toll gemacht. Jene Reform hilft Millionen Menschen aus der Patsche. Das heimliche Motto ist: Wenn du nicht selbst gut über dich redest, dann macht es niemand.

Maria Klein-Schmeink hatte davon vor ein paar Tagen offensichtlich genug. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Gesundheitsexpertin der Grünen übte Kritik. Und zwar an einem Gesetz, für das die Fraktionen der Ampelregierung selbst verantwortlich sind. Und damit auch sie persönlich.

"Hätte mir ein deutlich anderes Infektionsschutzgesetz gewünscht, das den Ländern mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben hätte für ein vorausschauendes Handeln", schrieb Klein-Schmeink. "Bin nicht glücklich mit diesem abgespeckten Instrumentenkatalog, es ist angesichts der unterschiedlichen Haltungen mehr als nichts."

Mehr als nichts. Aber reicht das?

Jetzt sind die Länder dran

Es war ein bemerkenswerter Moment der Aufrichtigkeit in der längst nicht immer ganz aufrichtigen Welt der Politik. Er zeigt, wie groß die Differenzen der Ampelpartner in der Corona-Politik inzwischen geworden sind. Man gibt sich oft nicht mal mehr Mühe, sie mit Wortgirlanden aufzuhübschen. Nützt ja eh nichts, weiß ja eh jeder.

In der FDP wollen viele endlich ihren "Freedom Day" feiern, bei SPD und Grünen fürchten sich viele vor einem Kontrollverlust. Die Corona-Inzidenzen erreichen derweil neue Rekorde. Aber ist das überhaupt noch schlimm mit Omikron? Spätestens bei der Antwort auf diese Frage kommt man in der Koalition nicht mehr zusammen.

Damit am 20. März nicht alle Corona-Maßnahmen ersatzlos wegfallen, müssen die Regierungspartner diese Woche trotzdem zusammenkommen und ein neues Infektionsschutzgesetz verabschieden. Heute wird es zum ersten Mal im Bundestag beraten, am Freitag schon verabschiedet werden.

Es geht also alles sehr schnell, muss sehr schnell gehen. Herausgekommen ist bislang ein Gesetz, mit dem gerade niemand wirklich zufrieden ist in Berlin. Und das die Verantwortung für die Corona-Politik jetzt fast vollständig an die Bundesländer delegiert.

Dann macht ihr mal, jetzt, wo die Inzidenzen erneut deutlich steigen. Mehr können wir wirklich nicht mehr tun.

"Grob fahrlässig"

Doch ausgerechnet in den Ländern ist die Begeisterung über die nahezu alleinige Verantwortung sehr überschaubar. Um es vorsichtig auszudrücken. "So können wir doch nicht eine vernünftige Pandemiebekämpfung machen", polterte Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder am Dienstag. Doch nicht nur er ist sauer auf die Ampel in Berlin. Die Kritik ist parteiübergreifend groß.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen sagte vor einigen Tagen, er halte es "für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt". Sein SPD-Kollege aus Niedersachsen, Stephan Weil, sagte: "Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es noch brennt."

Die Unionsfraktion im Bundestag will der Reform anders als im Dezember diesmal nicht zustimmen. Es gehe der FDP nur darum, ihre ideologische Vorstellung von einem "Freedom Day" durchzusetzen, heißt es. Es handle sich um "ein grottenschlechtes Gesetz, das den Anforderungen nicht gerecht wird", sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Thorsten Frei t-online. Ist es wirklich so schlimm?

Basisschutz – oder Hotspot?

Das neue Gesetz teilt die Corona-Bekämpfung künftig in zwei Grundmodi ein. Der sogenannte Basisschutz soll in einer entspannten Infektionslage gelten. Er beinhaltet etwa eine bundesweite Maskenpflicht im Fernverkehr und in Flugzeugen sowie die Möglichkeit, sie auch in Schulen zu nutzen. Außerdem sind Tests und Masken im Umgang mit vulnerablen Gruppen vorgesehen.

Und dann gibt es noch die sogenannte Hotspot-Regelung. Sie soll es den Bundesländern ermöglichen, mit einem Beschluss des Landesparlamentes auf kritischere Situationen zu reagieren. Damit sollen die Länder viele Einschränkungen verhängen können, die auch bisher schon möglich sind – aber eben nicht alle.

Enthalten sind etwa eine allgemeine Maskenpflicht, Abstandsregelungen, 2G und 3G. Kontaktbeschränkungen sind aber zum Beispiel nicht mehr vorgesehen, also die Vorgabe, sich nur mit 10, 20 oder 30 Personen zu treffen. Und auch für Veranstaltungen soll es keine festen Grenzen bei den Zuschauerzahlen mehr geben, sondern nur noch indirekte Beschränkungen über Hygienekonzepte und Abstandsregelungen.

Allerdings soll eine Region nur dann zu einem Hotspot erklärt werden können, wenn eine gefährlichere Virusvariante auftaucht – oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Und das, so fürchten zumindest einige, bietet viel Raum für Interpretationen und Streit.

"Anstrengende Verhandlungen"

"Es waren anstrengende Verhandlungen, aber insgesamt ist das nun ein vertretbarer Kompromiss", sagt die SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt t-online. Euphorie klingt anders. Und das liegt eben daran, dass die FDP ganz andere Vorstellungen hatte als SPD und Grüne.

Beispielhaft zeigt sich das an der Maskenpflicht. "Wir hätten uns die Möglichkeit für eine allgemeine Maskenpflicht im Basisschutz-Instrumentenkasten gewünscht", sagt die SPD-Politikerin Schmidt. "Dann hätten die Länder sie einfacher anwenden können, wenn und wo sie sie für nötig halten." Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann hingegen sagt: "Jeder kann eine Maske zum Selbstschutz tragen, wo er möchte – auch künftig."

In der SPD wird betont, dass eine Maskenpflicht im Basisschutz ja nicht mal bedeutet hätte, dass die Bundesländer sie tatsächlich hätten vorschreiben müssen. Sondern eben nur, dass sie diese auch ohne Hotspot-Regelung vorschreiben könnten. Könnten, nicht müssen. Doch auch das war mit der FDP nicht zu machen.

Was ist ein Hotspot?

Die Sache mit den Hotspots birgt derweil gleich den nächsten Streit. Es gibt zwischen SPD und Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite sehr unterschiedliche Lesarten dazu, wie groß ein Hotspot eigentlich sein sollte. Denn es macht natürlich schon einen Unterschied, ob die FDP im Zweifel den "Freedom Day" in einem ganzen Land oder nur einem Kreis absagen muss.

In der SPD betont man, dass man die Regelungen für Hotspots als durchaus großzügig verstehe. "Die Länderparlamente können einzelne Gemeinden oder auch ein ganzes Bundesland als Hotspot definieren", sagt SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese t-online. "Das sieht das Gesetz ausdrücklich vor, wenn es nötig ist."

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FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann hingegen setzt den Akzent betont anders: "Ziel bleibt, die vulnerablen Menschen besonders zu schützen", sagt er t-online. "Sollte die Krankheitslast in den Krankenhäusern steigen, haben die Länder weiterhin die Möglichkeit, lokal mit der Hotspot-Regel zu agieren."

Nur wie lokal ist lokal? Das werden künftig im Zweifel die Länder allein in der Hand haben.

Das Kalkül der Übergangsregelung

Während in der FDP viele auf möglichst kleine Hotspot-Regelungen setzen dürften, erhoffen sich viele bei SPD und Grünen angesichts steigender Inzidenzen ein ganz anderes Szenario. Um eben nicht die Kontrolle zu verlieren über die Pandemie.

Dafür haben sie sich gewissermaßen Zeit gekauft. Weil das Gesetz im Idealfall nur zwei Tage vor dem Auslaufen aller Maßnahmen beschlossen wird, können die Länder eine sogenannte Übergangsregelung ziehen. Mit ihr dürfen sie bis zum 2. April die bisherigen Regeln erst mal einfach weiterlaufen lassen.

Viele haben schon angekündigt, das nutzen zu wollen. Bayern etwa, Thüringen auch, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, Baden-Württemberg sowieso. Bis zum 2. April bliebe für die Länder dann genug Zeit, so das Kalkül mancher bei SPD und Grünen, in ihren Landesparlamenten eine Hotspot-Regelung zu beschließen. Sollte sie denn nötig sein, in welcher Größe auch immer.

So oder so – der Bund hat dabei nicht mehr viel mitzureden. Auch darüber dürfte nicht nur heute, sondern auch bei einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag diskutiert werden.

Nur gibt es auch noch Bewegung, also deutliche Änderungen am Gesetz? Da gehen die Erwartungen auseinander. Der Entwurf gilt in den Ampelfraktionen seit Dienstag als geeint. SPD, Grüne und FDP tragen ihn also mit. Doch die Länder dürften ihre Wünsche bei der Ministerpräsidentenkonferenz eben auch noch mal laut vortragen.

"Ich hoffe schon, dass es nach der Kritik der Länder und der Expertinnen und Experten im Ausschuss zumindest bei der Maskenpflicht noch Bewegung gibt", sagt die Grünen-Gesundheitsexpertin Paula Piechotta t-online.

Andere sind sich da nicht so sicher.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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