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Gas- und Ölheizungsverbot ab 2024 | Das sollten Hausbesitzer über jetzt wissen


Geplantes Gas- und Ölheizungsverbot
Das sollten Hauseigentümer und Bauherren wissen

  • Florian Schmidt
Von Florian Schmidt, Nilofar Eschborn

Aktualisiert am 28.02.2023Lesedauer: 4 Min.
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Wartung eines Heizkessels: Öl- und Gasheizungen sollen künftig verboten sein. (Quelle: Rolf Poss via www.imago-images.de)

Wirtschaftsminister Robert Habeck will den Einbau von Öl- und Gasheizungen bereits ab 2024 verbieten. t-online erklärt, was das für Sie heißt.

Schlechte Nachrichten für Hauseigentümer: Geht es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), tritt das Einbauverbot für neue Gas- und Ölheizungen bereits 2024 in Kraft – ein Jahr eher als ursprünglich geplant. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über den Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium (liegt t-online vor) berichtet. Hier lesen Sie mehr dazu.

Doch was heißt das genau? Wieso gibt es Aufregung deswegen? Und wer wäre davon betroffen? t-online gibt den Überblick.

Was plant Habeck genau?

Das Wirtschaftsministerium will, dass bereits ab dem kommenden Jahr keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr in Häusern eingebaut werden dürfen. Das wäre ein Jahr eher als es im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde (siehe unten), wenngleich das Datum auch schon früher einmal im Raum stand. Konkret lautet die Vorgabe des Referentenentwurfs:

Erlaubt sollen dann nur noch Heizungen sein, die Wärme aus "mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien" gewinnen – was Öl- und Gasheizungen faktisch ausschließt. Möglich wäre dann nur noch der Einbau von Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen oder die Nutzung von Fernwärme, wie sie in vielen Großstädten zum Einsatz kommt.

Der Referentenentwurf sei noch nicht final abgestimmt, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, es handle sich um eine erste Idee. Diese jedoch sorgt bereits jetzt für Aufregung (siehe unten) – vor allem, weil das Gasheizungsverbot eigentlich erst ab dem Jahr 2025 vorgesehen war.

Was war ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart?

Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien stand ursprünglich, dass erst zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Zum 1. Januar 2024 war vorgesehen, für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im Gebäudeenergiegesetz die Standards so anzupassen, dass die auszutauschenden Teile dem KfW-Effizienzhausstandard 70 entsprechen.

Zudem hieß es, dass in dem Gesetz die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-Effizienzhausstandard 40 angeglichen werden. Die Regierung ließ sich zu diesem Zeitpunkt offen, im Rahmen der Innovationsklausel gleichwertige, dem Ziel der Treibhausgas-Emissionsreduzierung folgende Maßnahmen einzusetzen.

Was will Habeck mit dem Vorstoß erreichen?

Das Verbot soll dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen: Bis 2030 soll Deutschland seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern, bis zum Jahr 2045 soll das Land dann komplett treibhausgasneutral sein. Eine Energiewende im Wärmebereich sei dafür nach Angaben der Regierung besonders wichtig, weil hierzulande mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs auf das Heizen von Gebäuden und die Versorgung mit Warmwasser falle.

Hinzu kommt, dass das Land wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine möglichst schnell unabhängig von fossilen Energieimporten werden solle. Deshalb habe die Regierung entschieden, das ursprünglich für 2025 geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen um ein Jahr vorzuziehen.

Gänzlich neu ist der Vorstoß dabei nicht: Bereits im März 2022 hat der Koalitionsausschuss ein Entlastungspaket beschlossen, das vorsah, die im Ampel-Koalitionsvertrag enthaltene 65-Prozent-Klausel für erneuerbare Energien um ein Jahr vorzuziehen.

Wen träfe das vorgezogene Verbot?

Betroffen von dem Verbot sind alle Hauseigentümer, die beim Heizen auf Gas und Öl setzen – und das auch noch eine Weile tun wollten. Träte das Verbot wie vom Habeck-Ministerium geplant 2024 in Kraft, dürfen sie eine alte Heizung nur noch im laufenden Jahr 2023 durch eine neue Öl- oder Gasanlage ersetzen. Diese dürften dann nur noch 30 Jahre laufen, danach müsste sie grundsätzlich abgeschaltet werden.

Auswirkungen hätte das Gesetz auch für jene, deren Heizung ab dem kommenden Jahr kaputt ginge. In diesem Fall dürften Hauseigentümer die Heizung nur noch während einer Übergangsfrist von drei Jahren reparieren und so am Laufen halten. Fällt die Anlage ab 2027 aus, sollen Reparaturen alter Heizungen ausgeschlossen sein – es müsste eine neue Heizung her, die den ökologischen Ansprüchen genügt.

Warum gibt es darüber jetzt Streit?

Weil sich viele von dem Vorstoß Habecks überrumpelt fühlen. Der Chef des Eigentümer-Verbandes Haus und Grund, Kai Warnecke, äußerte sich im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung empört und sprach von einem "Gesetz aus der grünen Märchenwelt". "Es wird so höchste Zeit, dass der Kanzler eingreift."

Auch der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Daniel Föst, kündigte koalitionsinternen Widerstand gegen das vorgezogene Verbot an. "Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes schießt weit über die Vereinbarungen der Koalition hinaus", sagte er. "Die FDP wird einem solchen Entwurf nicht zustimmen." Zwar müsse auch der Gebäudesektor "klimafit" werden. Aber: "Der grüne Klimaminister überfordert zusehends die Bürgerinnen und Bürger."

Der baupolitische Sprecher der SPD, Bernhard Daldrup, sagte t-online: "Für uns gilt der Koalitionsvertrag." Die Forderung nach 65 Prozent erneuerbare Energien gelte für neue Heizungen, nicht für den Bestand. Baldrup kritisierte: "Der Gesetzentwurf hat von Ausnahmen abgesehen keine Antwort auf die Frage, was geschehen soll, wenn der Ersatz nicht erfolgen kann." Er kündigte zudem an: "Wir werden ganz sicher die finanzielle Leistungsfähigkeit und die sozialen Auswirkungen im Auge behalten."

Teilen Sie Ihre Meinung mit

Wie bewerten Sie das geplante Gas- und Ölheizungsverbot? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff "Heizung" und begründen Sie Ihre Meinung.

Verwendete Quellen
  • Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 15. Februar 2023
  • Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14. Juli 2022
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