CDU-Chef Merz wegen Volksverhetzung angezeigt
CDU-Chef Friedrich Merz hat mit einer Falschaussage in einer Fernsehshow fΓΌr Aufregung gesorgt. Nun wurde er offenbar angezeigt. Doch hat das rechtliche Konsequenzen?
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz wurde nach seiner Falschbehauptung zu Zahnarztbehandlungen fΓΌr Asylbewerber offenbar mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt. Unter anderem Robert Fietzke, Lehrbeauftragter der Hochschule Magdeburg-Stendal, und die Linken-Politikerin Daphne Weber erklΓ€rten auf dem Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter), Anzeige gegen Merz erstattet zu haben.
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"Ich habe Friedrich Merz gerade wegen Volksverhetzung, Paragraf 130 StGB angezeigt", schreibt Fietzke in seinem Beitrag. In seinen Augen stachele Merz mit politischer Intention zum Hass gegen bestimmte Menschengruppen auf und gefΓ€hrde damit den sozialen Frieden. "FΓΌr ihn muss gelten, was fΓΌr alle anderen im Rechtsstaat gilt", so Fietzke. Auch der Volt-Politiker Sahak Ibrahimkhil erklΓ€rte am Mittwochabend auf X, er habe Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Merz erstattet.
"Seine Hetze gegen geflΓΌchtete Menschen dient in erster Linie einem WahlkampfmanΓΆver. Er schΓΌrt Hass gegen eine Personengruppe und gefΓ€hrdet damit den ΓΆffentlichen Frieden", begrΓΌndete Linken-Politikerin Weber ihren Schritt. Das berichtet das ZDF unter Berufung auf die ihnen vorliegende Anzeige.
Merz hatte am Mittwochabend in einem GesprΓ€ch mit dem TV-Sender Welt behauptet, Asylbewerber wΓΌrden sich beim Zahnarzt die ZΓ€hne neu machen lassen, wΓ€hrend Deutsche keine Termine erhielten. Diese Aussage aber stimmt nicht, wie Sie hier lesen kΓΆnnen. Merz verbreitete mit seiner Aussage Falschnachrichten, die β oft von der rechten AfD aufgegriffen β in prorussischen Telegram-KanΓ€len verbreitet werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Muss der CDU-Chef vor Gericht?
Dass die Anzeigen gegen Merz wegen seiner Aussage Erfolg haben und sich der CDU-Chef fΓΌr diese vor Gericht verantworten muss, ist nach EinschΓ€tzung eines Experten jedoch unwahrscheinlich. Laut dem Paragrafen 130StGB begeht jemand Volksverhetzung, der:
- "gegen eine nationale, rassische, religiΓΆse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der BevΓΆlkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen ZugehΓΆrigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der BevΓΆlkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder WillkΓΌrmaΓnahmen auffordert"
oder
- "die MenschenwΓΌrde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der BevΓΆlkerung oder einen Einzelnen wegen dessen ZugehΓΆrigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der BevΓΆlkerung beschimpft, bΓΆswillig verΓ€chtlich macht oder verleumdet."
"Merz kΓΆnnte glauben, was er sagt"
Laut Chan-jo Jun, Rechtsanwalt und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, kommen zwar sowohl die VorwΓΌrfe "zum Hass aufstacheln", "bΓΆswillig verΓ€chtlich machen", als auch "verleumden" bei Merz' Aussage fΓΌr eine rechtliche PrΓΌfung infrage. Bei genauerer Analyse sei diese jedoch nicht klar genug umrissen, obgleich ein "alarmierender Eindruck" entstehen soll.
Auch dΓΌrfe es laut Jun an einer Verletzung der MenschenwΓΌrde sowie am Verleumdungsvorsatz, also der bewussten Absicht, jemanden zu verleumden, fehlen, "da Merz glauben kΓΆnnte, was er sagt". Im Ergebnis, so Jun, rechne er im Falle einer Anzeige daher nicht mit der Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Somit wΓΌrde auch keine Anklage gegen Merz erhoben werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- gesetze-im-internet.de: Β§ 130 Volksverhetzung
- twitter.com: Profile von @robert_fietzek, @S_Ibrahimkhil, @Anwalt_Jun und @Daphne_Web
- zdf.de: "Strafanzeige gegen Merz wegen Volksverhetzung"