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AfD scheitert erneut bei Wahl um Bundestagsvizepräsidenten


571 zu 81 Stimmen
AfD scheitert erneut bei Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten

Von dpa, mam

28.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Bundestagsfraktion der AfD (Archivbild): Die Fraktion scheitert zum wiederholten Male an einem Einzug ins Bundestagspräsidium.Vergrößern des BildesBundestagsfraktion der AfD (Archivbild): Die Fraktion scheitert zum wiederholten Male an einem Einzug ins Bundestagspräsidium. (Quelle: Rolf Zöllner/imago images)
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Die AfD schafft es wieder nicht in das Bundestagspräsidium. Als einzige der Fraktionen im Bundestag, gelang es ihr nicht, einen Vizepräsidenten-Posten zu erringen.

Die AfD ist zum wiederholten Mal mit dem Versuch gescheitert, einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag zu erringen. Ihr Kandidat Hannes Gnauck erhielt bei der Wahl am Donnerstag lediglich 81 Ja-Stimmen. 571 Abgeordnete stimmten gegen den 32-jährigen Brandenburger, 13 Parlamentarier enthielten sich.

Auch in dem für die Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium ist die rechte Partei weiter nicht vertreten. Der von ihr nominierte Gereon Bollmann verpasste die notwendige Mehrheit am Donnerstag ebenfalls deutlich.

Als einzige Fraktion hat die AfD somit keinen Vertreter im Parlamentspräsidium. Und das nicht zum ersten Mal: Seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 verfehlten die von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten jedes Mal die erforderliche Mehrheit.

AfD klagte in der Vergangenheit gegen Wahlergebnis

Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu, ihren Kandidaten für die Wahl können sie jeweils selbst vorschlagen. Allerdings müssen die Präsidiumsmitglieder letztendlich von den Abgeordneten des Bundestags in freier und geheimer Wahl mehrheitlich gewählt werden. Bei der AfD hatte eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestags bislang jedoch immer gegen den Kandidaten gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrere Klagen der AfD gegen das Wahlergebnis darum in der Vergangenheit stets abgewiesen.

Die AfD kann somit keinen Vertreter zu Treffen des Bundestagspräsidiums senden, bei denen Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen, beraten werden. Auch kann sie nicht an Personalangelegenheiten für höhere Beamte und Angestellte der Bundestagsverwaltung mitwirken, oder beim Abschluss wichtiger Verträge oder Fragen der Öffentlichkeitsarbeit mitbestimmen.

Verwendete Quellen
  • btg-bestellservice.de: "Parlamentsdeutsch. Lexikon parlamentarischer Begriffe"
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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