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Bundesverfassungsgericht kippt Nachtragshaushalt – 60 Milliarden-Verlust


60-Milliarden-Urteil
Verfassungsgericht kippt Ampel-Finanzplan

Von t-online, dpa, jcz, cli, sic

Aktualisiert am 15.11.2023Lesedauer: 3 Min.
Das Bundesverfassungsgericht hat über den zweiten Nachtragshaushalt von 2021 entschieden.Vergrößern des BildesDas Bundesverfassungsgericht hat über den zweiten Nachtragshaushalt von 2021 entschieden. (Quelle: imago stock&people)
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Das Bundesverfassungsgericht kippt einen umstrittenen Haushaltstrick der Ampelregierung. Auf die Koalition kommt jetzt die nächste Krise zu.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaprojekte für verfassungswidrig erklärt. Mitglieder der Unionsfraktion hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umwidmung angemeldet und daher vor dem Verfassungsgericht Klage eingelegt. Zu Recht, wie das Gericht jetzt entschied.

Diese Entscheidung reißt ein 60 Milliarden großes Loch in den Haushalt der Bundesregierung, denn das Geld war schon für diverse Klimaschutzprojekte verplant. Wie die Ampelregierung dieses Loch stopfen will, ist ungewiss.

Worum es geht

Das Jahr 2022 hatte schon begonnen, als die Ampelkoalition noch einmal 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt des Vorjahres verschob. Kredite, die eigentlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gedacht waren, aber nicht gebraucht wurden, sollten in den Klimaschutz gesteckt werden. Das Geld wurde nachträglich in den Energie- und Klimafonds gebucht – ein Sondervermögen, das inzwischen Klima- und Transformationsfonds heißt (KTF) und wirtschaftlich getrennt vom sonstigen Haushalt verwaltet wird. Aus diesem Fonds bezahlt die Regierung langfristige Investitionen für mehr Klimaschutz.

Das Problem: Für die Corona-Notkredite wurde damals die Schuldenbremse ausgesetzt. Im Falle von Naturkatastrophen wie einer Pandemie, für die niemand etwas kann, ist das ausdrücklich vorgesehen. Die Union hatte argumentiert, die Naturkatastrophe Corona sei vorbei und der für diesen Zweck aufgenommene Kredit müsse zurückgezahlt werden. Trotzdem wolle die Bundesregierung die 60 Corona-Milliarden behalten und erst später ausgeben. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen hier.

Der Klima- und Transformationsfonds beinhaltet Programme für mehr Klimaschutz, für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien und die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Finanziert werden zum Beispiel Fördermittel für die klimafreundliche Sanierung von Wohnhäusern und den Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Bürger und Unternehmen werden aus dem Fonds bei den Strompreisen entlastet. Weitere Mittel fließen in Elektromobilität, Wasserstoffwirtschaft, den Ausbau von Schienenwegen. Auch staatliche Fördergelder für die Ansiedlung großer Halbleiter-Fabriken wie die des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg kommen aus dem KTF.

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Wie das Gericht seine Entscheidung begründet

Das Bundesverfassungsgericht führt drei Gründe für seine Entscheidung an. Zunächst müsse ein "Veranlassungszusammenhang" zwischen der Notsituation und der Überschreitung der Kreditobergrenzen hergestellt werden, so der Senat. Der Gesetzgeber habe dies jedoch "nicht ausreichend dargelegt".

Zudem verstoße die Nutzung von Krediten zu einem späteren Zeitpunkt als der eigentlichen Notlage gegen die Verfassungsgebote der "Jährlichkeit und Jährigkeit", schreibt das Gericht. "Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die 'Schuldenbremse' bei gleichzeitiger Anrechnung als 'Schulden' im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig."

Drittens verstoße die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes von 2021 nach dem Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der "Vorherigkeit", heißt es weiter in der Urteilsbegründung.

Koalition vor der nächsten Krise

Für das Jahr 2024 sollte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aber noch keine Auswirkungen haben, denn nach Einschätzung aus der Ampel-Fraktionen sei so oder so genügend Geld im Sondervermögen. Bis 2027 sind bisher allerdings Programmausgaben von mindestens 211,8 Milliarden Euro geplant. Die dürften, ohne die 60 Milliarden nicht alle zu stemmen sein. Wollen Habeck und Finanzminister Christian Lindner (FDP) sie nicht streichen, müssen sie anderswo Geld herbekommen.

Da aber die Haushaltsverhandlungen ohnehin schon schwer genug für die Ampelkoalition waren, birgt dieses Urteil einen enormen Sprengstoff für die Koalition.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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