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Nord Stream 2: SPD-Minister Christian Pegel äußert sich zum heiklen Auftrag


Nord-Stream-Affäre
Schwesigs Minister äußert sich zum Auftrag an seine Kanzlei

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

21.11.2023Lesedauer: 3 Min.
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Der einstige Energie- und heutige Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel (SPD): Die Opposition wirft ihm Vetternwirtschaft vor. (Quelle: Ulrich Stamm/imago images)

Eine Landesinitiative zur verschleierten Anbahnung von Erdgas-Geschäften mit Russland bringt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister in Bedrängnis. Seine Anwaltskanzlei war darin verstrickt. Nun nimmt er Stellung.

Mecklenburg-Vorpommerns einstiger Energie- und heutiger Innenminister Christian Pegel (SPD) bestreitet Konflikte zwischen seiner politischen Arbeit und persönlichen wirtschaftlichen Interessen im Zuge der Kooperation mit Russland und seinen Staatskonzernen Nord Stream 2 und Gazprom.

Das Innenministerium hatte vergangene Woche eine zweitägige Frist zur Stellungnahme verstreichen lassen. Nun beantwortete eine Sprecherin zunächst einige zentrale Fragen von t-online – und weist dabei laut gewordene Vorwürfe gegen ihn zurück.

"Wasserstoff-Hanse" mit Gerhard Schröder

Zum Hintergrund: Während der Kooperation der mecklenburg-vorpommerschen Landesregierung mit russischen Staatskonzernen im Jahr 2021 vertrat die damalige Anwaltskanzlei von Pegel ein beteiligtes Tochterunternehmen der Euref AG, wie Recherchen von t-online ergaben. Das Unternehmen mit Nord-Stream-2-Verwaltungsratspräsident Gerhard Schröder im Beirat plante die Produktion von E-Fuel mit Wasserstoff auf Basis russischen Erdgases.

Dafür hatte es mit Schröder bei der Landesregierung die Landesinitiative "Wasserstoff-Hanse" angeschoben, die Pegel persönlich an der Fachabteilung vorbei betreute. Kurz zuvor hatte er maßgeblich die von Nord Stream 2 finanzierte Landesklimastiftung verantwortet, die bei der Fertigstellung der Pipeline half.

Für die "Wasserstoff-Hanse" sicherte sich dabei die Unternehmensgruppe die Markenrechte – ein juristischer Vorgang, für dessen Abwicklung sie die Anwaltskanzlei Hardtke Svensson & Partner mbB betraute, an der Pegel damals Anteile hielt. Darüber informierte die Euref AG ihn persönlich, wie ein t-online vorliegendes Schreiben belegt. Von über einem Dutzend Markenanmeldungen der Gruppe ist dies die einzige, bei der sich die Gruppe von der Kanzlei vertreten ließ.

Das Projekt in Rostock

Unter dem Dach der Marke bemühte sich das Unternehmen anschließend im Dezember 2021 ohne Ausschreibungsverfahren um einen Auftrag des Landes in Höhe von 500.000 Euro. Dafür sollte eine Machbarkeitsstudie angefertigt werden, die die Möglichkeiten von E-Fuel-Produktion auf Wasserstoffbasis im Rostocker Hafen ausloten sollte. Das anvisierte Projekt wurde auf ein Investitionsvolumen von 230 Millionen Euro geschätzt, die mit einem "Public Private Partnership" aufgebracht werden sollten – also wiederum mit öffentlicher Beteiligung.

Das Wirtschaftsministerium, das nach Pegels Wechsel ins Innenministerium die Zuständigkeit übernommen hatte, lehnte das Angebot ab. Es habe es nicht angefordert, eine europaweite Ausschreibung sei notwendig, allerdings plane man Derartiges nicht. Pegel schied erst im April 2023 als Partner der Kanzlei aus. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern werfen ihm aufgrund des Sachverhalts Vetternwirtschaft vor.

Die Stellungnahme

Die Euref AG äußerte sich auf Anfrage von t-online nicht. Frühere Unternehmensvertreter, die Kanzlei, Gerhard Schröder und die Staatskanzlei beantworteten Fragen ebenfalls nicht.

Pegels Innenministerium argumentiert nun in seiner Antwort so wie auch schon 2015, als Pegels fortdauernde Beteiligung an der Kanzlei öffentlich wurde: Zwar sei er vertretungsberechtigter Gesellschafter der Kanzlei gewesen, es habe sich aber um ein ruhendes Gesellschafterverhältnis gehandelt. Er sei dort weder operativ tätig, noch an Entscheidungen beteiligt gewesen. Aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen habe kein Anspruch auf Gewinnausschüttungen bestanden.

Das Innenministerium äußerte sich nicht dazu, ob Pegel in den vergangenen Jahren anderweitige Zahlungen seitens oder in Zusammenhang mit der Kanzlei erhielt.

Die ruhende Beteiligung habe für den Fall fortbestanden, dass Pegel nach einem etwaigen Ende seiner hauptamtlichen politischen Laufbahn in seine selbstständige Tätigkeit als Anwalt zurückkehren könne. "Damit hat es für den früheren Energieminister keinen Belang, wie viele und welche Mandate die Kanzlei bearbeitet", teilte das Innenministerium mit. Er habe keine Kenntnisse zu Angelegenheiten der Kanzlei. "Dies umfasst auch, ob und welche – tausende – Mandate dort wahrgenommen werden."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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