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Steuerzahlerbund fordert Ende hoher Pensionsansprüche für Ex-Minister


"Relikt aus der Vergangenheit“
Üppige Minister-Pensionen: Steuerzahlerbund fordert Reformen

Von t-online, FIN

05.05.2025 - 09:48 UhrLesedauer: 2 Min.
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Robert Habeck (l.) und Boris Pistorius: Pistorius wird auch in der Regierung Merz das Amt des Verteidigungsministers bekleiden. (Quelle: IMAGO/Florian Gaertner/imago)
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Nach vier Jahren auf der Regierungsbank wartet auf scheidende Minister eine üppige Pension fürs Alter. Kritiker fordern nun ein Ende der Privilegien.

Der Bund der Steuerzahler hat kurz vor dem Ausscheiden der noch amtierenden Bundesminister der alten Regierung deren hohe Versorgungsansprüche kritisiert. Dabei handelte es sich bei der Legislaturperiode unter Bundeskanzler Olaf Scholz lediglich um eine verkürzte Amtszeit.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, bezeichnet die hohen Ansprüche im "Tagesspiegel" als nicht mehr zeitgemäß: "Dass Bundesministerinnen und -minister nach vier Jahren Amtszeit einen lebenslangen Ruhegehaltsanspruch erwerben, ist ein Relikt aus der Vergangenheit."

Im Falle einer verkürzten Amtszeit greifen zwar Sonderregelungen – dennoch würden auch dann großzügige Übergangsgelder gezahlt, die weit über dem liegen, was angemessen sei. "Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sind diese Sonderregelungen nicht mehr vermittelbar", so Holznagel.

Er fordert ein Ende dieser Sonderbehandlung: "Kabinettsmitglieder sollten – wie alle anderen auch – in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen", sagte er dem "Tagesspiegel".

Außerdem müssten die überdimensionierten Übergangsgelder deutlich gekürzt werden. "Es geht um Fairness gegenüber Millionen Beitragszahlern und ein Ende der Privilegienpolitik", sagte Holznagel. Ernsthafte Reformansätze gebe es in der Politik derzeit allerdings nicht.

Kurze Amtszeit, hohe Pensionen

Die ehemaligen Bundesminister haben trotz der nur etwa dreieinhalbjährigen Regierungszeit unter Olaf Scholz Anspruch auf erhebliche Pensionsleistungen. Grund dafür ist eine Sonderregelung im Bundesministergesetz, wonach bereits eine Amtszeit von über zwei Jahren als volle vierjährige Amtszeit gilt, sofern der Bundestag dem Kanzler das Misstrauen ausspricht, wie es beim Ende der Ampelkoalition im Dezember der Fall war. Für die Ex-Minister der FDP, die die Regierung bereits davor im November verlassen hatten, gelten wiederum andere Regeln.

Das bedeutet konkret: Obwohl die Minister nur rund drei Jahre im Amt waren, erhalten sie dennoch ein Ruhegehalt, das normalerweise erst nach vier Jahren gezahlt werden würde. Dieses beträgt mindestens 27,7 Prozent des Amtsgehalts – rund 4.990 Euro monatlich, mit Steigerungen je nach zusätzlicher Amtszeit. Zudem erhalten ausscheidende Ministerinnen und Minister ein Übergangsgeld von etwa 81.000 Euro, maximal für zwei Jahre – im ersten Jahr in voller Höhe, danach unter Anrechnung privater Einkünfte.

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