Verfassungsschutz AfD auch in Brandenburg gesichert rechtsextremistisch

Auch in Brandenburg gilt die AfD als gesichert rechtsextremistisch. Doch hat die Einstufung ein politisches Nachspiel. Wegen Fehlern in der Informationskette musste der Chef des brandenburgischen Landesverfassungsschutzes gehen.
Auch der Verfassungsschutz in Brandenburg hat die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das teilte Innenministerin Katrin Lange (SPD) am Mittwoch in einem Ausschuss des Landtags in Potsdam mit. Die Einstufung sei am 14. April erfolgt, die Ministerin sei aber erst am 5. Mai informiert worden. Dies war demnach der Grund für die am Dienstag bekannt gegebene Entlassung von Verfassungsschutzchef Jörg Müller. Der Beamte war am Vortag wegen mangelnden Vertrauens überraschend entlassen worden.
Mit der Entscheidung des Brandenburger Verfassungsschutzes wird die AfD nun in vier Bundesländern und auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Entscheidung mit Blick auf die Bundespartei gab der Bundesverfassungsschutz erst am Freitag nach einer mehrjährigen Prüfung bekannt und entfachte damit eine neue Debatte über ein AfD-Verbot. So hatte sich zuletzt etwa die Grünen-Chefin Franziska Brantner dafür ausgesprochen, die AfD zwar politisch zu bekämpfen, aber parallel ein Verbot der Partei zu prüfen.
Derzeit ist die AfD bereits in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft worden. Die Partei weist dies zurück und ging dagegen in der Vergangenheit vergeblich vor Gerichten vor. Auch im Fall der Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz reichte sie bereits eine Klage ein.
Fehlerhafte Unterrichtung der Ministeriumsspitze
Die Behörden unterscheiden generell zwischen rechtsradikal und rechtsextremistisch. Rechtsradikal beschreibt dabei Haltung, die am Rande der verfassungsmäßigen Ordnung stehen. Rechtsextremistisch umfasst politische Bestrebungen, die jenseits der im Grundgesetz garantierten freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Ende April nach einer Analyse der Haltungen der AfD zu Antisemitismus, Einordung des NS-Regimes und Menschenwürde die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.
Bereits am Dienstag teilte das Innenministerium in Potsdam mit, dass der Leiter des Landesverfassungsschutzes, Müller, von Innenministerin Lange von seinen Aufgaben entbunden worden sei.
Nach Angaben des Ministeriumssprechers vom Mittwoch war die verzögerte Information der Ministerin über die Hochstufung der AfD vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremen Bestrebung der Grund dafür. Ausschlaggebend sei "die Art der Kommunikation" gewesen, sagte er. Es gehe nicht um die "inhaltliche Entscheidung" der Behörde. Die Einstufung bleibe bestehen.
- Nachrichtenagentur AFP