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Herrmann: "Minderjährige haben schon schwere Gewalttaten begangen"


Forderung aus Bayern
Verfassungsschutz soll auch Kinder beobachten

Von afp, dpa
Aktualisiert am 03.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU).Vergrößern des BildesDer bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
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Nach Ansicht von Joachim Herrmann (CSU) sollte der Verfassungsschutz auch Minderjährige aus dem islamistischen Umfeld beobachten können. In seinem Bundesland habe sich dies bewährt, sagte der

Er rate "dringend" dazu, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland fallen zu lassen, sagte Herrmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Minderjährige haben schon schwere Gewalttaten begangen. Da muss der Staat konsequent handeln", fügte er hinzu.

Herrmann verwies auf eine entsprechende Regelung in Bayern. Im Normalfall beobachte der bayerische Verfassungsschutz keine Kinder, sagte er. "Aber wenn es einen konkreten Hinweis gibt, dass im Umfeld einer islamistischen Gruppe ein Zwölfjähriger unterwegs ist, müssen wir den auch beobachten können".

Der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl wandte sich zugleich gegen den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für eine zentrale Steuerung der Verfassungsschutzbehörden durch den Bund. Der Verfassungsschutz sei im Bund und in den meisten Ländern "gut aufgestellt". Der Informationsaustausch müsse sicher noch verbessert werden; aber eine "Zentralisierung ist keine Lösung".

Herrmann nimmt Polizei nach Tumulten in Nürnberg in Schutz

In den "Nürnberger Nachrichten" nimmt Herrmann zudem die Polizei wegen der misslungenen Abschiebung eines jungen Afghanen in Nürnberg in Schutz. Es werde auch weiterhin eine Ausnahme bleiben, dass die Polizei einen abschiebepflichtigen Ausländer von der Schule abhole, sagte er. Bei der Abholung war es zu Tumulten gekommen. Der 20-jährige Afghane bleibt vorerst auf freiem Fuß.

Herrmann sagte dem Blatt weiter, die Polizei und die Ausländerbehörden täten alles, um Zusammenstöße wie in Nürnberg zu vermeiden. Allerdings lasse sich ein Vorfall wie an der Nürnberger Berufsschule nicht vermeiden: "Wenn Gewalttäter der linksextremen Szene die Polizei angreifen und damit unseren Rechtsstaat herausfordern, muss die Polizei handeln." Er übernehme für diesen Fall "die politische Verantwortung", sagte der CSU-Politiker.

Bei dem Versuch, den 20-jährigen Afghanen Asef N. am Mittwoch aus seiner Berufsschule zur Abschiebung abzuholen, war es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Demonstranten griffen Polizisten an, diese setzten unter anderem Pfefferspray ein. Erst nach mehreren Stunden konnte der Flüchtling abtransportiert worden. Sein Abschiebeflug wurde am Ende wegen des verheerenden Anschlags in Kabul mit 90 Toten abgesagt. Die Bundesregierung setzte nach dem Attentat Abschiebungen nach Afghanistan weitgehend aus.

Afghane soll sich "unkooperativ" verhalten haben

Die Bezirksregierung von Mittelfranken scheiterte mit dem Antrag, Asef N. in Abschiebehaft zu nehmen. Das Amtsgericht Nürnberg lehnte dies mit Verweis auf fehlende Haftgründe und nicht gegebene Fluchtgefahr ab. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an - und wies die Beschwerde der Bezirksregierung gegen die Entscheidung aus niedrigerer Instanz zurück.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dass "auch Menschen, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren hier kein Bleiberecht haben", natürlich das Recht hätten, "mit Respekt und Anstand behandelt zu werden". Den konkreten Fall wollte Seibert aber nicht kommentieren.

Die Polizei in Nürnberg verteidigte ihr Vorgehen. Die Beamten hätten mehrfach erfolglos versucht, den jungen Mann im Bereich seiner Wohnung anzutreffen und ihn zu der schriftlich angekündigten Abschiebung zu bringen. Außerdem habe sich der 2012 illegal eingereiste Afghane in seinem Asylverfahren unkooperativ verhalten.

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