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Bundestag hebt Immunität von zwei AfD-Abgeordneten auf


Vorwürfe unklar
AfD-Abgeordnete verlieren Immunität

Von dpa
13.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Die AfD-Fraktion Bundestag: Zwei ihrer Mitglieder haben am Mittwoch ihre Immunität verloren.Vergrößern des BildesDie AfD-Fraktion Bundestag: Zwei ihrer Mitglieder haben am Mittwoch ihre Immunität verloren. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa-bilder)
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Sebastian Münzenmaier und Martin Renner haben ihre parlamentarische Immunität verloren. Unklar ist, ob und warum gegen die AfD-Abgeordneten ermittelt wird.

Der Bundestag hat den Weg für Ermittlungen gegen zwei Abgeordnete der AfD freigemacht. Das Parlament hob am Mittwoch die Immunität des rheinland-pfälzischen Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und des nordrhein-westfälischen Spitzenkandidaten Martin Renner auf. Beide Entscheidungen fielen nahezu einstimmig mit jeweils nur einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion. Damit genehmigte das Plenum die Durchführung von Strafverfahren gegen die Abgeordneten.

Die Hintergründe waren zunächst unklar. Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland sprachen jedoch von einem "völlig normalen parlamentarischen Vorgang". Münzenmaier war im Oktober vom Amtsgericht Mainz wegen der Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte über seinen Anwalt Berufung dagegen eingelegt.

Worauf sich die Ermittlungen gegen Renner beziehen könnten, blieb trotz Anfrage bei der AfD-Fraktion im Dunkeln. Der 63-Jährige wird dem äußersten rechten Flügel der Partei zugerechnet. Renner hatte der CDU aus Frust über die Griechenland-Politik der EU den Rücken zugekehrt.

Die parlamentarische Immunität soll Abgeordnete vor Strafverfolgung schützen. Nur wegen einer mutmaßlichen Straftat darf die Polizei ermitteln und einen Parlamentarier verhaften. Dafür muss der Bundestag zustimmen und die Immunität aufgehoben werden – es sei denn, der Parlamentarier wird unmittelbar nach der Tat oder am folgenden Tag festgenommen.

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