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SPD erhöht Druck im Streit um Abtreibungs-Werbeverbot


Frist bis Herbst
SPD erhöht Druck im Streit um Abtreibungswerbeverbot

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 23.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Die SPD will nicht mehr lange auf eine Einigung im Streit um das Abtreibungs-Werbeverbot warten.Vergrößern des BildesDie SPD will nicht mehr lange auf eine Einigung im Streit um das Abtreibungswerbeverbot warten. (Quelle: Martin Schutt/dpa-bilder)
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Die SPD setzt der Union im Streit um das Abtreibungswerbeverbot eine Frist bis zum Herbst. Steht dann kein Kompromiss, wollen die Sozialdemokraten in der Frage neue Partner suchen.

Im Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erhöht die SPD den Druck auf die Union. Der Parteivorstand beschloss am Sonntag nach dem Bundesparteitag in Wiesbaden eine Frist bis Herbst, wie das Gremium mitteilte.

Sollte bis dahin kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a gefunden sein, wolle man mit "reformwilligen" Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen. Eine Änderung der umstrittenen Regelung für Ärzte solle dann etwa über eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang erreicht werden.

Bundesregierung sucht nach Lösung

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet es, für Abtreibungen zu werben. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen damit unterbunden würden. "Frauen in der sensiblen Situation wie einer frühen, ungewollten Schwangerschaft dürfen die für sie so wichtigen Informationen nicht vorenthalten werden", teilte der SPD-Vorstand mit. Ein "freier Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen" sei für die SPD "nicht verhandelbar".

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dazu bereits einen Antrag vorgelegt. Um die große Koalition nicht zu gefährden, lässt sie darüber aber bisher nicht abstimmen. Stattdessen hat die Bundesregierung angekündigt, nach einer Lösung zu suchen. Linke, FDP und Grüne sind für eine Reform, in der Union gibt es große Vorbehalte, die AfD ist dagegen.

Hintergrund des Streits ist die Verurteilung einer Ärztin, die auf ihrer Internetpräsenz darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Vor dem Sonderparteitag der SPD in Wiesbaden hatte es dazu vier Anträge gegeben. Für die Abstimmung über die Empfehlung der Antragskommission hatte aber die Zeit gefehlt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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