Bamf lĂ€sst Afghanen nach Deutschland zurĂŒckholen
Ein unrechtmĂ€Ăig nach Afghanistan abgeschobener Asylbewerber soll nach Deutschland zurĂŒckgeholt werden. Der 20-JĂ€hrige hatte sich juristisch gegen die Ablehnung seines Asylantrags gewehrt.
Das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) will einen wohl unrechtmĂ€Ăig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurĂŒckholen. "Das Bamf will die fĂŒr die RĂŒckholung nötigen Schritte einleiten", sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, zum Fall des Asylbewerbers, der aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden war.
Das Bundesinnenministerium, dem das Bamf untersteht, hatte im NDR am Vortag Fehler eingerĂ€umt. Demnach ging die Behörde trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylantrag des heute 20 Jahre alten FlĂŒchtlings rechtskrĂ€ftig abgelehnt worden sei.
Der Mann hatte seiner AnwĂ€ltin zufolge aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung geklagt. Dies bestĂ€tigte auch das zustĂ€ndige Verwaltungsgericht in Greifswald. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hĂ€tte der Mann nicht abgeschoben werden dĂŒrfen, hatte ein Gerichtssprecher im NDR gesagt. Nach Recherchen des Senders handelt es sich bei dem 20-JĂ€hrigen um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren.
Das Bamf rĂ€umte nun "Verfahrensfehler" ein und nimmt den Fall zum Anlass, bestehende Prozesse "nochmals zu prĂŒfen und anzupassen". Die Behörde hatte den Asylbescheid des Mannes nach eigenen Angaben zunĂ€chst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging das Bamf trotz des richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskrĂ€ftig abgelehnt war â der Mann seine Klage dagegen also zu spĂ€t eingereicht hĂ€tte. Das Bundesamt hat den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage wohl nicht zu spĂ€t kam, daher auch nicht der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde mitgeteilt.
Bochum wehrt sich gegen RĂŒckholung von Sami A.
Im Fall des mutmaĂlichen frĂŒheren Bin-Laden-LeibwĂ€chters Sami A. will die Stadt Bochum unterdessen gerichtlich eine RĂŒckholung des Abgeschobenen verhindern. Die Stadt hat beim Oberverwaltungsgericht MĂŒnster Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt, wonach die Abschiebung rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden muss, teilte das OVG in MĂŒnster mit.
Bevor das Gericht entscheidet, will es die BegrĂŒndung abwarten. Die Frist fĂŒr die Stadt Bochum endet am 13. August. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des mutmaĂlichen Ex-LeibwĂ€chters des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden nach Tunesien als "grob rechtswidrig" bezeichnet. Deshalb sei Sami A. unverzĂŒglich auf Kosten der AuslĂ€nderbehörde Bochum nach Deutschland zurĂŒckzuholen.
Das NRW-FlĂŒchtlingsministerium hatte angekĂŒndigt, zusammen mit der AuslĂ€nderbehörde Beschwerde dagegen einzulegen. Verfahrensbeteiligt sei aber nur die Stadt Bochum, sagte eine OVG-Sprecherin.