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FDP, Linke und Grüne klagen gegen bayerisches Polizeiaufgabengesetz


Klage vor dem Verfassungsgericht
Allianz gegen das CSU-Polizeigesetz


Aktualisiert am 10.09.2018Lesedauer: 2 Min.
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Katrin Göring-Eckardt, Dietmar Bartsch und Christian Lindner in der Bundespressekonferenz: Die Abgeordneten ihrer Fraktionen arbeiten zusammen.Vergrößern des Bildes
Katrin Göring-Eckardt, Dietmar Bartsch und Christian Lindner in der Bundespressekonferenz: Die Abgeordneten ihrer Fraktionen arbeiten zusammen. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Verstößt das bayerische Polizeigesetz gegen das Grundgesetz? Drei Bundestagsfraktionen glauben: ja. Jetzt rufen sie das Bundesverfassungsgericht an.

Die Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von FDP, Die Linke und den Grünen lassen das bayerische Polizeiaufgabengesetz vom Verfassungsgericht prüfen. Das kündigten die Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner (FDP), Dietmar Bartsch (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in einer gemeinsamen Pressekonferenz an.

Die drei kritisierten das Gesetz scharf. "Es ist ein Angriff auf die Freiheit", sagte Lindner. Besonders problematisch sei das Konzept der "drohenden Gefahr", das im Gesetz steht. Die Polizei kann künftig viele Überwachungsmaßnahmen schon dann einsetzen, wenn sie zwar Hinweise auf eine Straftat hat, die aber nur allgemein oder gar vage sind ("drohende Gefahr") – bislang muss sie schon konkrete Anhaltspunkte für Zeit und Ort haben.

Generalverdacht gegen alle

Das weiche die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten auf, kritisierten die Oppositionspolitiker. Es verstoße gegen das Grundgesetz. Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst sei nicht verhandelbar, sagte Lindner. Das sei eine Lehre aus der deutschen Geschichte.

Außerdem darf die bayerische Polizei Menschen lange präventiv in Gewahrsam nehmen, noch bevor sie eine Straftat begangen haben – für drei Monate, dann kann ein Richter die Haft verlängern.

"Das ist die Schaffung einer umfassenden Kontrollkompetenz, wie es sie seit 1945 noch nicht gegeben hat", sagte Bartsch über das Gesetz. "Menschen werden unter Generalverdacht gestellt", sagte Göring-Eckardt. Man trete deshalb gemeinsam als "Allianz für den Rechtsstaat" auf.

Das Gesetz bleibt in Kraft

Grundlage für die Klage ist der Artikel 93 des Grundgesetzes. Der erlaubt es einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, damit es prüft, ob Landesrecht mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Einstweilen bleibt das Gesetz in Kraft. Die Klage wirkt sich bis zu einem Urteil nicht auf das Gesetz aus.

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz ist schon lange in der Kritik. Gegen das Gesetz gingen im Frühjahr in München Tausende auf die Straße. Klagen sind schon lange angekündigt, unter anderem von der SPD und den Grünen in Bayern vor dem Landesverfassungsgericht.

Verwendete Quellen
  • Pressekonferenz
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