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Thüringen: Auflösung des Landtages? Linke-Landeschefin erklärt das Problem


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Posse in Thüringen geht weiter
Auflösung des Landtags fraglich – FDP ist nicht antragsfähig


Aktualisiert am 06.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Noch-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP): Seine Fraktion allein kann den Antrag auf Auflösung des Landtags nicht einreichen.Vergrößern des Bildes
Noch-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP): Seine Fraktion allein kann den Antrag auf Auflösung des Landtags nicht einreichen. (Quelle: Martin Schutt/dpa)
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Die FDP-Fraktion in Thüringen will beantragen, den Landtag aufzulösen – das könnte zum Problem werden. Laut Landesverfassung ist die nur fünf Mitglieder starke Fraktion dazu gar nicht fähig.

Nach heftigem Widerstand in der eigenen Partei, in den übrigen Parteien und den Medien lenkt die FDP Thüringen ein und will den Landtag auflösen lassen. Die Wahl ihres Landeschefs Thomas Kemmerich durch Stimmen mit der AfD hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun stellt sich allerdings ein neues Problem: Die FDP-Fraktion im Landtag ist allein überhaupt nicht fähig, den Antrag zu stellen. Das bestätigte die Thüringer Landtagsverwaltung auf Anfrage von t-online.de.

Grund ist Artikel 50 Absatz 2 Nummer 1 der Landesverfassung Thüringens. Demnach ist für den Antrag, den Landtag aufzulösen, ein Drittel aller Mitglieder des Landtags erforderlich – die FDP hat aber nur fünf Abgeordnete. "Die FDP-Fraktion allein ist nicht antragsfähig", sagte Landtagssprecher Alexander Heber t-online.de. "Der Antrag müsste durch zusätzliche Abgeordnete oder Fraktionen unterzeichnet sein, um eingereicht werden zu können." Die Liberalen müssen sich also offenkundig für die Auflösung des Landtags politische Verbündete suchen.

Die FDP Thüringen erklärte auf Anfrage von t-online.de, sie prüfe nun die "verfassungsrechtlichen Maßnahmen". Kemmerich werde "auf die demokratischen Fraktionen des Landtags zugehen, um eine angemessene und schnelle Lösung zu finden". Sollte der Antrag allerdings tatsächlich von einem Drittel der Abgeordneten unterzeichnet werden, wartet die nächste Hürde. Beschlossen werden müsste die Auflösung des Landtags sogar mit einer Zweidrittelmehrheit. Die Stimmen von FDP und CDU würden dazu also nicht ausreichen. CDU-Landeschef Mike Mohring sprach sich am Abend gegen Neuwahlen aus.

Berichtigung, 6. Februar, 16.16 Uhr: Die Landtagsverwaltung Thüringen hatte auf Anfrage zunächst mitgeteilt, die FDP sei "nicht antragsberechtigt", korrigierte sich später aber auf den Terminus "nicht antragsfähig". t-online.de hat die Berichterstattung dementsprechend angepasst.

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