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Fall Madeleine McCann: Verdächtiger Deutscher beantragt Haftentlassung


Trotz Mordermittlungen
Verdächtiger im Fall Maddie beantragt Haftentlassung

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 08.06.2020Lesedauer: 2 Min.
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Der Verdächtige im Fall Maddie: Der 43-jährige Deutsche Christian B. soll das Kind ermordet haben.Vergrößern des Bildes
Der Verdächtige im Fall Maddie: Der 43-jährige Deutsche Christian B. soll das Kind ermordet haben. (Quelle: Carabinieri Milano)

Derzeit sitzt der Mordverdächtige im Fall Maddie noch eine Haftstrafe in Norddeutschland ab. Das könnte sich bald ändern. Das Landgericht muss über seinen Bewährungsantrag entscheiden.

Der Verdächtige im Fall der verschwundenen Maddie McCann hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Das Landgericht Kiel bestätigte auf Anfrage von t-online.de, dass die Staatsanwaltschaft und die Justizvollzugsanstalt um Stellungnahmen dazu gebeten wurden. Auch der Gefangene werde gehört. Die Strafvollstreckungskammer muss dann bald entscheiden, ob die Reststrafe des Mannes zur Bewährung ausgesetzt wird.

Antrag ging bereits am 29. Mai ein

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Bundeskriminalamt ermitteln gegen den 43-Jährigen wegen Mordes an dem kleinen Mädchen, das 2007 in einem portugiesischen Urlaubsort verschwand. Derzeit sitzt der Verdächtige noch für Drogenhandel in der Justizvollzugsanstalt Kiel ein – er hat die Haft aber seit Sonntag zu zwei Dritteln verbüßt. Das ermöglicht seinen Antrag auf Bewährung, der bereits am 29. Mai am Landgericht einging.

"Die Bewilligung eines solchen Antrags ist aber kein Automatismus", sagte dazu eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Flensburg. Das Gericht bezieht in seiner Entscheidung unter anderem das Vorleben des Mannes und sein Verhalten im Vollzug mit ein. Der Mann hat ein langes Vorstrafenregister, wie Recherchen von t-online.de zeigen. Unter anderem missbrauchte er mehrfach Kinder. Unklar ist allerdings, ob auch ein nicht rechtskräftiges Urteil wegen Vergewaltigung vom Gericht berücksichtigt werden darf.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Denn das Landgericht Braunschweig befand den 43-Jährigen zwar im Dezember schuldig, zwei Jahre vor Maddies Verschwinden im selben portugiesischen Ort eine 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt zu haben. Ursprünglich hatte Portugal ihn allerdings für ein anderes Verbrechen an Deutschland ausgeliefert. Der Bundesgerichtshof muss deswegen noch entscheiden, ob der Mann ohne Einwilligung Portugals in diesem Fall hätte angeklagt und verurteilt werden dürfen. Der BGH hat deswegen eine Leitsatzentscheidung beim Europäischen Gerichtshof beantragt, die noch nicht vorliegt.

Dementsprechend ist auch noch unklar, ob der Verdächtige tatsächlich aus dem Gefängnis freikäme, sollte das Landgericht Kiel seine Reststrafe wegen Drogenhandels zur Bewährung aussetzen. Wahrscheinlich müsste er dann erneut die Untersuchungshaft aufgrund der Vergewaltigung antreten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht derzeit davon aus. Im Fall der verschwundenen Maddie McCann ist noch kein Haftbefehl erlassen worden.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
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