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Das sagt Michael Wendler zum Haftbefehl gegen ihn


Prozess um Schlagersänger
Michael Wendler äußert sich zum Haftbefehl

Von t-online, rix, jdo

Aktualisiert am 22.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Michael Wendler: Der Sänger wohnt mit seiner Frau Laura in Florida.Vergrößern des BildesMichael Wendler: Der Sänger wohnt mit seiner Frau Laura in Florida. (Quelle: Future Image / imago images)
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Gegen Michael Wendler wurde in Deutschland ein Haftbefehl erlassen. Im Extremfall droht dem Schlagersänger die Abschiebung. Nun hat er sich selbst zu Wort gemeldet – und alles ganz anders dargestellt.

Wegen einer möglichen Insolvenz hat Michael Wendler seit Jahren Ärger mit der deutschen Justiz. Und so hätte der "Sie liebt den DJ"-Interpret auch am Dienstagmorgen mal wieder vor Gericht erscheinen sollen. Doch der Schlagersänger kam nicht.

Haftbefehl gegen Michael Wendler

Wie die "Bild" berichtet, wollte sich der Musiker von seinem Anwalt vertreten lassen. Die Richterin und die Staatsanwältin bestehen jedoch auf seine Anwesenheit und so wurde kurzerhand Haftbefehl gegen Michael Wendler erlassen. Ihm könnte nun die Abschiebung aus den USA drohen.

Michael Wendler, der mit Ehefrau Laura Müller in Amerika lebt, hatte zu diesem Zeitpunkt (3 Uhr nachts in Florida) nichts von dem Wirbel in Deutschland mitbekommen. Denn während in Dinslaken der Anwalt für seinen Mandanten kämpfte, lag der vermutlich seelenruhig in seinem Bett.

"Ich weise alle Vorwürfe von mir"

Erst fast acht Stunden später (12 Uhr in Florida) meldete sich der 49-Jährige erstmals via Telegram zu Wort. "Eine Stellungnahme erfolgt in Kürze", schrieb Michael Wendler. Mit der Stellungnahme ließ sich der Musiker dann aber doch noch einen ganzen Tag Zeit. "Hallo ihr Lieben, in eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären", postete er schließlich am Mittwoch und erklärte: "Eines vorweg: Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen."

Aber warum soll der Wendler eigentlich vor Gericht? Es geht um die Plattenfirma CNI Records, die von seiner Ex-Frau Claudia Norberg geführt wurde und 2016 Insolvenz beantragen musste. Dem Musiker wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Ihm sollen unter anderem Autorenanteile an 176 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers aus der Insolvenzmasse zu lösen.

Dazu schreibt Wendler, die Beschuldigung sei "absurd", weil Claudia Norberg weder einen Song komponiert noch getextet habe. "Wie kann man also Rechte übertragen, die man niemals hatte?"

"Meine Auswanderung war unabhängig vom Strafbefehl"

Aus diesem Grund habe er selbst ein Verfahren zu dieser Sache gefordert. "Ich entziehe mich natürlich nicht dem Verfahren noch will ich dieses Verfahren verzögern. Am 20. Juli 2021 fand die Hauptverhandlung gegen mich bei dem AG Dinslaken statt."

Es entspreche nicht den Tatsachen, dass er 2016 in die USA gezogen sei, um sich "dem Verfahren zu entziehen". "Meine Auswanderung war völlig unabhängig von dem Strafbefehl von 2019, welchen die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen mich gerichtet hat."

Wendler betont: "Ich stelle mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen, die haltlos sind. Aus diesem Grunde habe ich meinem Verteidiger eine umfassende schriftliche Vollmacht erteilt, mich in dem Hauptverhandlungstermin zu vertreten." Seinen Verteidiger habe er "umfassend informiert". "Er war in der Lage, sich für mich voll umfänglich zu erklären. Meine Anwesenheit war somit überflüssig, da eine Regelung der Vertretung vollumfänglich rechtlich gültig ist."

Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung

Eine persönliche Aussage wäre von ihm ohnehin nicht erfolgt, so der Sänger weiter. "Vor diesem Hintergrund kann ich die Entscheidung des Amtsgerichts Dinslaken nicht nachvollziehen, einen sogenannten Sitzungshaftbefehl zu erteilen. Man hätte den Hauptverhandlungstermin am gestrigen Tage durchführen können. Mein Anwalt war mit allen rechtlichen Vollmachten ausgestattet." Abschließend stellt er klar: "Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung."

Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Bis zu einer Verurteilung gilt, wie Wendler anführt, die Unschuldsvermutung. Wann der Prozess weitergeht, wurde noch nicht bekannt gegeben. Bei seiner nächsten Einreise in Deutschland könnte Michael Wendler jedoch verhaftet werden. Erst zum nächsten Gerichtstermin dürfte der Musiker dann das Gefängnis verlassen.

Verwendete Quellen
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