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Gasknappheit: Mieter und Eigentümer beim Energiesparen in der Pflicht


Drohende Gasknappheit
Mieter und Eigentümer beim Energiesparen in der Pflicht

Von dpa-afx
Aktualisiert am 22.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Archivbild): Sein Paket zum Energiesparen sorgt für Kritik bei Mieter- und Eigentümerverbänden.Vergrößern des BildesWirtschaftsminister Robert Habeck (Archivbild): Sein Paket zum Energiesparen sorgt für Kritik bei Mieter- und Eigentümerverbänden. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
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Das neue Paket zum Energiesparen von Wirtschaftsminister Habeck sieht weitreichende Maßnahmen vor. Nun reagieren Eigentümer- und Mieterverbände.

Der Deutsche Mieterbund hat Energiesparen als "Gebot der Stunde" bezeichnet. "Mieterinnen und Mieter sollten motiviert werden Energie einzusparen, aber nicht dazu verpflichtet werden, die Mindesttemperatur in ihren Wohnungen zu unterschreiten", erklärte der Mieterbund auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Sowohl die Folgen für die Mieter als auch die Auswirkungen auf den Zustand des Gebäudes bleiben dabei unabwägbar."

Weiter hieß es: "Energiesparen ist das Gebot der Stunde und betrifft alle: Eigentümer, Mieter und Industrie. Dabei darf aber natürlich nicht vergessen werden, dass zu kalte Wohnungen oder einfrierende Leitungen im Winter zu erheblichen Schäden am Haus und an der Gesundheit der Bewohner führen können. Berücksichtigen muss man daher in jedem Fall auch die haftungsrechtlichen Fragen für etwaige Schäden an den Gebäuden und an der Gesundheit ihrer Bewohner durch zu kalte Wohnungen im Winter."

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte ein neues Paket zum Energiesparen angekündigt. Angesichts unsicherer russischer Lieferungen soll so die Vorsorge für den Winter verstärkt werden. Bei den Maßnahmen geht es auch um weitere Einsparungen von Gas in Wohnungen.

Auch Eigentümer in der Pflicht

So gibt es derzeit nach Angaben des Ministeriums vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten. Wenn Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen Mietverträge. Diese Verpflichtungen sollen vorübergehend ausgesetzt werden, damit Mieterinnen und Mieter, die die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen.

Um die Vorsorge für den Winter angesichts unsicherer russischer Lieferungen zu stärken, sollen laut Habeck auch Eigentümer in die Pflicht genommen werden. Sie sollen möglichst bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode 2023/24 einen Heizungscheck von Gasheizungen vornehmen. Alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung - also in der Regel Mehrfamilienhäuser - sollen laut Ministerium außerdem einen hydraulischen Abgleich machen, wenn sie es nicht schon in den letzten Jahren getan haben. Dafür soll der Eigentümer die Kosten tragen.

Handwerker- und Materialmangel bremst Maßnahmen

Die Maßnahmen können aus Sicht des Eigentümerverbands Haus & Grund jedoch nicht schnell umgesetzt werden. Präsident Kai Warnecke sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Zum einen müssen Eigentümer wie Vermieter heute schon lange auf einen Handwerker warten. Dazu schlägt auch der Materialmangel auf Grund der immer noch schleppend laufenden Lieferketten in diesem Bereich durch." Viele der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagenen Maßnahmen seien sehr sinnvoll. "Ob sie aber angesichts von Handwerkermangel und Materialengpässen schnell umzusetzen sind, scheint uns fraglich."

In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass Energiesparmaßnahmen, wie etwa die Nachtabsenkung, nicht immer die Zustimmung der Mieter gefunden hätten, so Warnecke. Der Verband erwarte, dass der Minister noch mehr um Zustimmung werbe und die Vermieter unterstütze.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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