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Kollegen auf der Toilette eingesperrt: Dafür hagelt es die Kündigung


Harmloser Spaß?
Warum Sie Ihre Kollegen nicht auf der Toilette ärgern sollten

Von afp, neb

24.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Ruhe und Frieden: Das sollten Sie auch Ihren Kollegen beim Toilettengang gönnen, sonst kann es harsche Konsequenzen geben.Vergrößern des BildesRuhe und Frieden: Das sollten Sie auch Ihren Kollegen beim Toilettengang gönnen, sonst kann es harsche Konsequenzen geben. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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Egal ob im Spaß oder im Streit: Wer seinen Kollegen auf der Toilette einsperrt, riskiert die fristlose Kündigung. Das bestätigt nun auch ein Gerichtsurteil. In diesem Fall hatte der Arbeitgeber gleich mehrere Gründe.

Den Kollegen aus Wut auf der Toilette einzusperren, ist nicht nur kindisch. Es kann Sie auch den Job kosten. Das zeigt der Fall eines Lageristen aus Siegburg. Dieser geriet mit einem Kollegen immer wieder in Streit.

Eines Tages entschloss er sich, dem ungeliebten Kollegen eins auszuwischen. Als sich dieser auf der Toilette befand, schob der Lagerist mit einem Gegenstand den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der fiel auf ein Blatt Papier, mit dem der Lagerist den Schlüssel nach außen zog.

Der ungeliebte Kollege saß nun fest: Er konnte selbst nicht mehr aufschließen. Nach Gerichtsangaben verharrte er so lange in der Toilette, bis er kurzerhand die Tür eintrat.

Es braucht nicht einmal eine Abmahnung

Daraufhin verlor der Lagerist seinen Job. Nun klagte er vor Gericht gegen die fristlose Kündigung – doch das Gericht sieht den Arbeitgeber im Recht. Denn der Kläger habe seinen Kollegen "zumindest zeitweise seiner Freiheit und der ungehinderten Möglichkeit des Verlassens der Toilette beraubt". Dies stelle laut Gericht eine "ganz erhebliche Pflichtverletzung" dar.

Außerdem sei mit der Toilettentür das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt worden. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht vorher abmahnen, so das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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