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Rückzahlungsbescheid - Zu viel erhaltenes BAföG zurückzahlen


Bildung
Rückzahlungsbescheid: Zu viel erhaltenes BAföG zurückzahlen

jk (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Der Begriff "BAföG-Betrug" war zuletzt häufig in der Presse. Ganz gleich, wie man es am Ende nennt: Wird ein Rückzahlungsbescheid erlassen, sollten Sie der Aufforderung möglichst schnell nachkommen.

Überschreitung des Vermögensfreibetrags ist ein häufiger Grund

Die Beweggründe für einen Rückzahlungsbescheid können unterschiedlich sein. Meistens kommt jedoch heraus, dass das Vermögen der geförderten Person den Freibetrag von 5.200 Euro überschreitet (Stand 2011). Da Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse maßgeblich für die Bewilligung der BAföG-Förderung sind, kann das BAföG-Amt im nächsten Schritt ein verwaltungs- und strafrechtliches Verfahren gegen Sie einleiten. Sehr häufig kommt der Gesetzgeber durch den Datenabgleich aus verschiedenen Quellen den BAföG-Betrügern auf die Spur: So werden beispielsweise die dem Bundesamt für Finanzen gemeldeten Zinseinkünfte überprüft. Daraus ergibt sich sehr schnell die Höhe des tatsächlich vorhandenen Einkommens. (Welche Änderungen gibt es beim BAföG?)

Offenlegung der Vermögensverhältnisse unbedingt nachkommen

Erhärtet sich der Anfangsverdacht des BAföG-Amts, werden Sie als geförderte Person zu einer Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse aufgefordert. In der Regel geht damit eine Deadline einher. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, darf das BAföG-Amt unter Ihrem Namen geführte Konten und Depots über das Bundeszentralamt für Steuern einsehen. Ein Verschleiern von Kontoguthaben ist dementsprechend nicht möglich.

Rückzahlungsbescheid prüfen und eventuell Einspruch einlegen

Unabhängig von einer eventuellen strafrechtlichen Würdigung der Umstände, bei der auch andere Faktoren wie eventuelle Vorstrafen und die Beweggründe für die Falschangaben eine Rolle spielen, wird das Amt einen Rückzahlungsbescheid erlassen. Im Zuge dessen wird der Bewilligungsbescheid rückwirkend rechtswidrig, da er schließlich unter Vortäuschung falscher Tatsachen erlassen wurde. Im Rückzahlungsbescheid ist aufgeführt, wie viel von der unrechtmäßig erhaltenen BAföG-Förderung zurückzuzahlen ist. (Wie ist die BAföG-Rückzahlung geregelt?)

Sofern sich der Datenabgleich über mehrere Jahre erstreckt, Sie jedoch bereits von Anfang an zu wenig Vermögen angegeben haben, darf Ihnen dies nicht in jedem Bewilligungszeitraum voll angerechnet werden, sondern muss um den rückzuzahlenden Betrag gemindert werden. Ist dies doch der Fall, dürfen Sie selbstverständlich einen schriftlichen Einspruch einlegen. Aber Vorsicht: BAföG-Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Neben der Rückzahlung drohen Geld- und Vorstrafen und somit das Aus für den einen oder anderen Karriereweg. (Wann muss ich das BAföG zurückzahlen?)

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