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Disagio einfach erklärt: Definition und Vorteile


Monatsraten verringern
Was ist das Disagio beim Kredit?


Aktualisiert am 14.06.2023Lesedauer: 4 Min.
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Eine Frau am Smartphone (Symbolbild): Einem Disagio können Sie zum Beispiel bei der Baufinanzierung begegnen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau am Smartphone (Symbolbild): Einem Disagio können Sie zum Beispiel bei der Baufinanzierung begegnen. (Quelle: Maryna Andriichenko/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wer ein Darlehen aufnimmt oder sich für Wertpapiere interessiert, kann mit dem Begriff Disagio in Berührung kommen. Was es damit auf sich hat.

Die Welt der Finanzen ist voller Fachwörter – "Disagio" zum Beispiel. Sie begegnen ihm vor allem bei der Baufinanzierung. Denn ein Disagio hat Einfluss auf die Höhe der Zinszahlungen. Aber auch an der Börse ist der Ausdruck anzutreffen.

Wir zeigen Ihnen, was der Begriff bezeichnet, wie man ein Disagio berechnet und ob es für Sie als Verbraucher eigentlich gut oder eher nachteilig ist.

Was ist das Disagio?

Der Begriff Disagio, auch Damnum, Abschlag oder Abgeld genannt, spielt im Bankgeschäft vor allem bei der Kreditvergabe eine Rolle. Er bezeichnet einen prozentualen Abzug von der Darlehenssumme, den Sie mit Ihrer Bank vereinbaren.

  • Beispiel: Ein Disagio von 5 Prozent bedeutet, dass Ihnen vom Kredit nur 95 Prozent ausgezahlt werden. Zurückzahlen müssen Sie den Kredit aber zu 100 Prozent. Bei einer Darlehenssumme von 100.000 Euro bekämen Sie also 95.000 Euro ausgezahlt (Auszahlungsbetrag), müssten aber 100.000 Euro zurückzahlen.

Damit zahlen Sie sozusagen Zinsen voraus. Im Gegenzug vereinbaren Sie einen verringerten Nominalzinssatz für die laufenden Zahlungen; Ihre Monatsraten sinken.

Auch bei der Neuausgabe von Wertpapieren spricht man von Disagio. Es handelt sich dabei um den Betrag, um den der Preis oder Kurs unter dem Nennwert eines Wertpapiers liegt. Der Käufer bezahlt also eine geringere Summe, erhält aber Anteile in höherem Wert. Aktien dürfen nicht mit Disagio ausgegeben werden, Anleihen hingegen schon.

Das Gegenteil von Disagio ist das Agio. Es gibt an, um welchen Betrag der Ausgabepreis eines Wertpapiers dessen Nennwert übersteigt. Mehr zum Agio lesen Sie hier.

Auch beim Sortenkauf, dem Umtausch von ausländischem Bargeld, wird der Begriff Disagio verwendet. Er bezeichnet dort den prozentualen Betrag, den Banken im Vergleich zum offiziellen Wechselkurs weniger zahlen.

Wie berechne ich das Disagio?

Das Disagio selbst ist relativ einfach zu berechnen. Bei einer Kreditvergabe bezeichnet es die Differenz zwischen Darlehenssumme und ausgezahltem Betrag in Prozent.

  • Beispiel: Angenommen, Sie nehmen ein Darlehen über 10.000 Euro auf, bekommen aber nur 9.600 Euro ausgezahlt. Dann beträgt das Disagio 4 Prozent, weil von der eigentlichen Kreditsumme 400 Euro oder 4 Prozent einbehalten wurden.

Ähnlich verhält es sich bei Wertpapieren. Das Disagio stellt hier die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Ausgabepreis dar.

  • Beispiel: Eine Anleihe hat einen Nennwert von 100 Euro, der Ausgabepreis beträgt aber nur 96 Euro. Dann liegt das Disagio bei 4 Euro oder 4 Prozent.

Die Berechnung des Zinssatzes bei Darlehen mit Disagio ist hingegen deutlich komplexer. Sie finden ihre Grundlage in der Preisangabenverordnung.

Allerdings dürften Laien die Berechnung nicht ohne Weiteres nachvollziehen können. Deshalb berücksichtigt auch der Effektivzins das Disagio. So können Sie Kredite mit und ohne Disagio leichter vergleichen. Lesen Sie hier, wie sich der Effektivzins berechnet.

Was bedeutet das Disagio für Verbraucher?

Vereinbaren Sie bei einem Kredit ein Disagio, sinken der Sollzins und die monatliche Belastung – denn Sie zahlen einen Teil der Zinsen bereits im Voraus. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie sich nicht sicher sind, auch in Zukunft ein ausreichend hohes Einkommen zu haben. Der Sollzins ist der Zinssatz, zu dem Sie sich das Geld von der Bank leihen.

Die Konditionen von Krediten mit Disagio wirken auf den ersten Blick besser als bei Darlehen ohne Abschlag. Doch wirklich lohnend ist es nur, wenn die Zinsen deutlich niedriger sind als bei anderen Angeboten. Schließlich müssen sie die Kosten, die das Disagio verursacht, erst mal kompensieren.

Tipp: Schauen Sie sich nicht nur den Sollzins und die monatlichen Raten an, sondern auch den effektiven Jahreszins und den gesamten Zinsaufwand. So können Sie Darlehen mit und ohne Disagio vergleichen.

Beispielrechnung mit und ohne Disagio

Nehmen wir an, ein Kunde braucht 100.000 Euro für eine Immobilie. Ohne Disagio betragen die Sollzinsen 2,5 Prozent. Mit einem Disagio von 4 Prozent bietet Ihnen die Bank 2,1 Prozent an. Bei einer gewünschten Laufzeit von 30 Jahren, ergeben sich folgende Werte:


Ohne Disagio Mit Disagio
Nominalbetrag 100.000 Euro 100.000 Euro
Disagio 0 Prozent 4 Prozent
Sollzins 2,5 Prozent 2,1 Prozent
Laufzeit 30 Jahre 30 Jahre
Zinsbindung 15 Jahre 15 Jahre
Rate 395,12 Euro 374,64 Euro
Anfangstilgung 2,241 Prozent 2,396 Prozent
Gesamtzinsen 42.243,52 Euro 38.870,46 Euro
Restschuld 59.257,24 Euro 57.803,81 Euro

Benötigen Sie in jedem Fall die volle Darlehenssumme – etwa für den Kauf einer Immobilie, erhöht sich wegen des Abgelds der sogenannte Nominalbetrag. Bei einem Disagio von 4 Prozent müssten Sie bei einem benötigten Betrag von 100.000 Euro 104.167 Euro aufnehmen.

Disagio bringt mitunter Steuervorteile

Wenn Sie Ihr Kapital in eine Immobilie anlegen und für die Finanzierung einen Kredit aufnehmen, kann Ihnen ein Disagio Vorteile bringen. Denn Sie dürfen die Kosten für die vereinbarte Zinsvorauszahlung direkt als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Besonders hohe Steuervorteile ergeben sich in einem Jahr, in dem Sie besonders hohe Einkünfte haben – etwa durch eine Abfindung. Steuerlich absetzbar sind die Kosten aber nur, wenn Sie die Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten oder verpachten.

Bei Wertpapieren führt ein Disagio dazu, dass sie für Käufer attraktiver werden. Denn dadurch erhöht sich Ihre Rendite, weil Sie mehr Anteile für eine geringere Summe bekommen, als laut Nennwert eigentlich nötig wären.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gabler Wirtschaftslexikon: "Disagio"
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