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Änderungen zum September: Mehr Geld für Kinder, Zeitarbeiter und Psychotherapeuten


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Änderungen zum September
Mehr Geld für Kinder, Zeitarbeiter und Psychotherapeuten

Von dpa
31.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Das "Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung" wird zum 1.Vergrößern des BildesDas "Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung" wird zum 1. September neu aufgelegt. (Quelle: Uwe Anspach/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Berufsausbildung zum Psychotherapeuten wird von Grund auf reformiert. Doch angehende Therapeuten sind nicht die Einzigen, die von den gesetzlichen Änderungen im September profitieren.

MEDIZIN: Für die Ausbildung zum Psychotherapeuten gibt es künftig ein eigenständiges Studium. Diese Neuregelung tritt formal zum 1. September in Kraft, der neue Studiengang wird zum bevorstehenden Wintersemester erstmals angeboten. An das fünfjährige Universitätsstudium schließt sich eine Weiterbildung, für die die Berufseinsteiger - anders als bisher - auch ein finanzielle Vergütung erhalten.

LOHNUNTERGRENZEN: Die Mindestlöhne in der Zeitarbeit werden angehoben. In Westdeutschland steigt die Untergrenze für den Stundenlohn von 9,96 Euro auf 10,15 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern - einschließlich Berlin - gibt es statt 9,66 Euro ab dem 1. September 9,88 Euro. Zum Oktober erfolgt eine weitere Anhebung auf 10,10 Euro.

KINDERBETREUUNG: Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, unterstützt der Bund die Einrichtung von Betriebskindergärten. Deshalb wird das "Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung" zum 1. September neu aufgelegt. In den kommenden zwei Jahren sollen dafür bis zu neun Millionen Euro ausgeschüttet werden.

KINDERBONUS: Eltern, die Kindergeld beziehen, erhalten im September einen Corona-Kinderbonus. Ab dem 7. September soll die erste Rate von 200 Euro pro Kind ausgezahlt werden, im Oktober folgen weitere 100 Euro - und zwar automatisch. Die Finanzspritze für Väter und Mütter ist ein Teil des umfangreichen Konjunkturpakets, das den Konsum nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln soll.

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