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Aus diesen kuriosen Gründen wurden Mitarbeiter gefeuert: "Jesus hat Sie lieb"


"Jesus hat Sie lieb"
Aus diesen kuriosen Gründen wurden Mitarbeiter gefeuert

Von t-online, cch, mak

Aktualisiert am 07.03.2021Lesedauer: 4 Min.
Mann erhält Brief (Symbolbild): Eine Kündigung kann unberechtigt sein – manchmal gibt es aber auch sehr kuriose Gründe.Vergrößern des BildesMann erhält Brief (Symbolbild): Eine Kündigung kann unberechtigt sein – manchmal gibt es aber auch sehr kuriose Gründe. (Quelle: agefotostock/imago-images-bilder)
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Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Beleidigung – das sind drei häufige Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung führen können. Manche Auslöser sind allerdings sehr selten, wenn nicht sogar einmalig.

Wenn ein Unternehmen einem Angestellten kündigt, hat es dafür meist seine Gründe. Manchmal sind diese berechtigt, manchmal nur teilweise nachvollziehbar.

Und manchmal, da sind sie einfach nur besonders kurios. t-online hat für Sie sieben kuriose Gründe gesammelt, aus denen Mitarbeiter gefeuert worden sind.

1. Rechtsextreme Lektüre gelesen

In Berlin hat ein Mitarbeiter eines Bezirksamtes während seiner Arbeitszeit im Pausenraum die Originalausgabe von Adolf Hitlers "Mein Kampf" gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt. Daraufhin erhielt der Mann die Kündigung.

Der Fall landete vor Gericht: Der Mitarbeiter verklagte das Land Berlin, weil es ihn gleich gekündigt und nicht erst abgemahnt hatte. Laut den Richtern sei das aber in Ordnung.

"Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten", hieß es. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen.

2. Strom geklaut

In Oberhausen in Nordrhein-Westfalen ist einem Mann gekündigt worden, weil er sein Handy aufgeladen hat. Der Chef der Firma für Industriedichtung begründete die Kündigung mit dem Diebstahl des Stroms.

Das Gericht schlug sich aber auf die Seite des Angestellten: Es berechnete, dass sich der Streitwert auf 0,014 Cent beläuft – und sah in dieser Summe keinen berechtigten Kündigungsgrund.

3. Gläubig verabschiedet

Ein "Auf Wiederhören" reichte diesem Mann offenbar nicht: Einem Mitarbeiter eines Callcenters wurde gekündigt, weil er jedes Telefonat mit "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf" beendete.

Der damals 29-Jährige aus Nordrhein-Westfalen zog dagegen vor Gericht und gewann den Prozess in erster Instanz. In zweiter Instanz verlor aber den Prozess – und seinen Job endgültig.

4. Den Kollegen auf dem Klo eingesperrt

Den Kollegen auf der Toilette einzusperren, kann Sie den Job kosten. Das zeigt der Fall eines Lageristen aus Siegburg. Dieser geriet mit einem Kollegen immer wieder in Streit – und sperrte diesen eines Tages kurzerhand auf der Toilette des Betriebes ein. Nach Gerichtsangaben verharrte der Kollege so lange in der Toilette, bis er kurzerhand die Tür eintrat.

Daraufhin verlor der Lagerist, der den Kollegen einsperrte, seinen Job. Nun klagte er vor Gericht gegen die fristlose Kündigung – doch das Gericht sieht den Arbeitgeber im Recht. Denn der Kläger habe seinen Kollegen "zumindest zeitweise seiner Freiheit und der ungehinderten Möglichkeit des Verlassens der Toilette beraubt". Dies stelle laut Gericht eine "ganz erhebliche Pflichtverletzung" dar.

Außerdem sei mit der Toilettentür das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt worden. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht vorher abmahnen, so das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann der Kläger noch Berufung einlegen.

5. Berufliche Mails auf Privataccount weitergeleitet

Arbeitnehmer dürfen berufliche E-Mails nicht ohne Weiteres an ihren privaten Mailaccount weiterleiten. Auch das kann zu einer fristlosen Kündigung führen – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. So geschehen in einem Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wurde.

Darin ging es um einen leitenden Angestellten eines Unternehmens in Frankfurt, das Kühlanlagen für die Industrie herstellt. Von Anfang 2016 an verhandelte er mit einem anderen Unternehmen aus der gleichen Branche über einen Wechsel. Anfang April schickte ihm der Konkurrent ein konkretes Angebot. Einige Wochen später leitete der Angestellte mehrere E-Mails mit Informationen über Kunden und Projekte von seinem dienstlichen an seinen privaten Mailaccount weiter. Als sein aktueller Arbeitgeber das herausfand, kündigte er ihm fristlos.


Der Arbeitnehmer klagte dagegen, hatte aber keinen Erfolg. Laut dem Urteil war die Weiterleitung von E-Mails mit betrieblichen Informationen eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Der Kläger hatte zwar ausgesagt, mit den E-Mails zu Hause arbeiten zu wollen. Dafür hatte ihm sein Arbeitgeber aber einen dienstlichen Laptop zur Verfügung gestellt.

Angesichts der besonderen Umstände sei auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, so das Gericht. Die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers seien hier unmittelbar gefährdet gewesen.

6. Lebensgefährtin des Chefs zu alt geschätzt

Sie sprang mit Anlauf ins Fettnäpfchen: Eine 19 Jahre alte Auszubildende hat die 31-jährige Freundin ihres Chefs auf einem Foto auf 40 Jahre geschätzt. Auch dafür gab es die Kündigung. Der Chef, ein Anwalt aus Edingen-Neckarhausen (Baden-Württemberg), begründete diese mit Beleidigung und anderen Lappalien wie kleinen Fehlern beim Arbeiten sowie respektlosem Verhalten.

Am Ende einigten sich Auszubildende und Arbeitgeber auf einen Vergleich. Er zahlte ihr eine noch ausstehende Ausbildungsvergütung, sie suchte sich eine neue Ausbildungsstelle. Und wird wohl nie wieder das Alter von jemandem schätzen.

7. Berauscht zur Arbeit gekommen

Für eine halbe Stunde stand das Fließband im BMW-Werk in München im März 2017 still. Der Grund: Zwei Mitarbeiter waren unter Alkohol- und Drogeneinfluss zur Arbeit gekommen und so berauscht, dass sie während ihrer Schicht kollabierten.

Kein Wunder, dass es dafür die Kündigung gab – zumindest für einen der beiden Mitarbeiter, der andere wurde versetzt. Der Ausfall kostete BMW eine fünfstellige Summe.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • business-wissen.de: 10 kuriose Kündigungsgründe
  • finanzen.net: Kuriose Kündigungsgründe - 10 ungewöhnliche Begründungen
  • t3n.de: 9 kuriose Kündigungsgründe: Selber schuld, oder etwa nicht?
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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