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Gerichtsurteil: Vermieter darf Rauchmelder selbst in Mietwohnung anbringen


Gerichtsurteil
Vermieter darf Rauchmelder selbst in Mietwohnung anbringen

Von dpa
06.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Rauchmelder müssen nicht unbedingt von einem Fachbetrieb angebracht werden.Vergrößern des BildesRauchmelder müssen nicht unbedingt von einem Fachbetrieb angebracht werden. Vermieter können diese Aufgabe auch selbst übernehmen. (Quelle: Andrea Warnecke./dpa)
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München (dpa/tmn) - Rauchwarnmelder müssen nicht zwingend von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Das kann nach einem Urteil des Amtsgerichts München unter Umständen unwirtschaftlich sein (Az.: 432 C 6439/18). Vermieter können das deshalb auch selbst übernehmen, teilte die Rechtsanwaltskammer Oldenburg mit.

Mieter müssen dem Vermieter also Zutritt zur Wohnung gewähren. In dem Fall hatten sich Mieter trotz anwaltlicher Aufforderung geweigert, dem Vermieter in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr Einlass zu gewähren, damit dieser Rauchwarnmelder hätte anbringen können. Deshalb zog der Vermieter vor Gericht. Die Mieter vertraten die Ansicht, die Montage von Rauchmeldern müsse der Vermieter auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen.

Das sah das Gericht anders: Durch das Anbringen von Rauchmeldern wird die Sicherheit der Mietsache und der Mieter erhöht. Unter diesem Gesichtspunkt besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters daran, das Haus mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Der Einbau darf im Grundsatz gerade auch durch den Vermieter persönlich erfolgen, betonte das Gericht. Einen Anspruch auf einen Einbau durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Vermieters hat der Mieter nicht. Die Beauftragung eines Fachbetriebs ist für den Einbau von Rauchwarnmeldern nicht notwendig.

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