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Immobilienkauf: Wer soll den Makler bezahlen?


Hohe Kaufnebenkosten
Immobilienkauf: Wer muss den Makler bezahlen?

Von afp, hs

14.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Immobilienkauf: Maklerkosten können die Nebenkosten in die Höhe treiben.Vergrößern des BildesImmobilienkauf: Maklerkosten können die Nebenkosten in die Höhe treiben. (Quelle: Axel Heimken/dpa-bilder)
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Wer einen Makler beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen. Was bei Mietwohnungen gilt, könne bald auf Wohnungskäufe ausgedehnt werden. Eine Debatte über Maklerkosten ist entbrannt.

Über die hohen Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie ist eine neue Debatte entbrannt. Dabei geht es um das sogenannte Bestellerprinzip – wer einen Makler beauftragt hat, soll ihn auch bezahlen. Einen Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium, dieses bei Mietwohnungen geltende Prinzip auch beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses anzuwenden, beurteilten Parteien und Branchenverbände unterschiedlich.

"Das Justizministerium prüft aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt", sagt ein Sprecher des Ministeriums. Bundesministerin Katarina Barley (SPD) schreibt im Internetdienst Twitter, gerade junge Familien bräuchten mehr Unterstützung, denn häufig "fressen Nebenkosten einen Großteil des Eigenkapitals". Bei den Mieten sei durchgesetzt worden, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt.

Bestellerprinzip könne eine "große Entlastung" sein

Nun könnte es bei Immobilienkäufen ähnlich werden. "Guter Vorstoß von Katarina Barley", erklärt SPD-Vize Natascha Kohnen zu den Überlegungen ihrer Parteikollegin. Es müssten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Lage am Wohnungsmarkt zu entspannen. Bei den Mieten habe das Bestellerprinzip für eine "große Entlastung gesorgt" und es wäre ein "guter Schritt", es zu übertragen.

Zustimmung kommt auch von der IG Bau. Nebenkosten von bis zu 20 Prozent der Kaufsumme überforderten viele Familien und diese Hürde könne durch die Ausweitung des Bestellerprinzips verringert werden, erklärt die Gewerkschaft. Dieser Grundsatz sei "nur fair" und in der Wohnungsvermietung bereits erprobt. Zugleich müsse sich die Regierung "viel energischer" um bezahlbaren Wohnraum und Milieuschutz kümmern. Die IG Bau fordert den Bau von jährlich rund 400.000 Wohnungen.

Union sieht Bestellerprinzip beim Kauf skeptisch

Die Union, Barleys Koalitionspartner, zeigt sich skeptisch. Mietmarkt und Kaufmarkt seien "nicht identisch", deshalb lasse sich das Prinzip nicht einfach übertragen, erklärt der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak. Außerdem gebe es regionale Unterschiede bei der Zahlung der Maklerprovision.

Luczak sieht außerdem die Gefahr, "dass Verkäufer die Provision dann einfach auf den Kaufpreis aufschlagen". Dann stiegen auch Grunderwerbsteuer und Notarkosten, die abhängig vom Kaufpreis sind.

Der CDU-Politiker drängt Barley stattdessen dazu, wie im Koalitionsvertrag vereinbart eine Senkung der Grunderwerbsteuer zu prüfen beziehungsweise Grundfreibeträge einzuführen.

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund spricht sich dafür aus, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und Preisabsprachen bei den Maklerprovisionen zu unterbinden. "Bevor die Politik das Bestellerprinzip auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien vorschreibt, sollte sie vor der eigenen Tür kehren und auf die Grunderwerbsteuer verzichten", fordert Verbandspräsident Kai Warnecke. Außerdem seien die Maklerkosten "meist viel zu hoch".

Der Deutsche Mieterbund übt ebenfalls Kritik. Oberstes Ziel müsse es sein, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sagt Bundesdirektor Lukas Siebenkotten den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Dem komme Barley mit ihrer neuen Initiative aber nicht näher. Auf dem Mietwohnungsmarkt suchten viele Menschen "händeringend" nach Wohnraum, weil sie sich einen Immobilienkauf nicht leisten könnten.

Verwendete Quellen
  • AFP
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