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Hotel oder Ersatzwohnung - Energetische Modernisierung: Wann müssen Mieter ausziehen?


Hotel oder Ersatzwohnung
Energetische Modernisierung: Wann müssen Mieter ausziehen?

Von dpa
24.10.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine komplette Räumung der Wohnung darf der Vermieter nur verlangen, wenn zwingende Gründe für eine Modernisierung sprechen.Vergrößern des BildesEine komplette Räumung der Wohnung darf der Vermieter nur verlangen, wenn zwingende Gründe für eine Modernisierung sprechen. Der Einbau einer Fußbodenheizung gehört nicht dazu. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Bei einer umfangreichen energetischen Modernisierung kann es nötig sein, dass ein Mieter vorübergehend seine Wohnung räumt. Er muss dann etwa ins Hotel oder eine Ersatzwohnung ausweichen.

Dieser Schritt kommt jedoch nur in Betracht, wenn schwerwiegende, zwingende Gründe für eine Modernisierung vorliegen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 64 S 145/17) hervor, auf das die Zeitschrift "Das Grundeigentum" verweist (Ausgabe 17/2018).

Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter eine Fußbodenheizung, bodentiefe Fenster sowie zusätzlich zur Badewanne eine Dusche im Bad einbauen lassen. Der Mieter hätte dafür drei Monate seine Wohnung komplett räumen müssen. Die Umbaumaßnahmen wollte der Mieter nicht dulden. Zumal vorgesehen war, mit dem Einbau der zusätzlichen Dusche den Grundriss zu verändern und eine Stellfläche für Möbel im Flur wegfallen zu lassen. Der Vermieter klagte auf Duldung.

Die Richter des Landgerichts gaben dem Mieter Recht. Denn er habe in der Wohnung Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse sowie gegen jedermann wirkende Schutzrechte. Eine vorübergehende komplette Räumung sei also nur gerechtfertigt, wenn schwerwiegende, zwingende Gründe für die Modernisierung sprächen. Der Vermieter hatte solche Gründe nicht dargelegt. Zudem hatte er die Maßnahmen nicht ordnungsgemäß angekündigt. So fehlte eine ausführliche Darlegung, dass der Einbau der Fußbodenheizung beispielsweise zu einer Energieeinsparung führt.

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