t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Urteil am Landgericht Berlin: Senioren steht ihre Mietwohnung zu


Eilmeldung
Skandal beim ESC: Niederländer ausgeschlossen

Mietrechte von Senioren
Urteil: Hohes Alter schützt vor Mietkündigung

Von afp, t-online, sth

Aktualisiert am 13.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Ehepaar bei der Wohnungssuche: In Berlin ist günstiger Wohnraum knapp. Darum wehrte sich ein Ehepaar gegen die Kündigung durch den Vermieter. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesEhepaar bei der Wohnungssuche: In Berlin ist günstiger Wohnraum knapp. Darum wehrte sich ein Ehepaar gegen die Kündigung durch den Vermieter. (Symbolfoto) (Quelle: Loop Images/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Hohes Alter kann vor Mietkündigung schützen. Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte von Senioren gestärkt. Sie können unter speziellen Umständen auf dem Mietverhältnis bestehen.

Eine Wohnungseigentümerin wollte zwei Senioren wegen Eigenbedarfs kündigen. Die beiden 87 und 84 Jahre alten Mieter widersprachen mit Verweis auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand und ihre beschränkten finanziellen Mittel. Das Berliner Landgericht gab ihnen in einem Urteil vom Dienstag weitgehend recht.

Den Beklagten stehe aufgrund ihres hohen Alters ein Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu. Der Verlust der Wohnung stelle auch unabhängig von gesundheitlichen Folgen eine "Härte" für Senioren dar.

Gericht legt kein Mindestalter fest

Die Richter führten jedoch nicht aus, ab welchem Alter Mieter sich darauf berufen können. Bereits zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung 2015 seien die beiden Beklagten schließlich über 80 Jahre alt gewesen; ihr Alter sei "nach sämtlichen in Betracht zu ziehenden Beurteilungsmaßstäben hoch".


Der Vermieter kann in einem solchen Fall demnach nur recht bekommen, wenn er bei Fortsetzung des Mietverhältnisses "besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile" geltend machen kann. Im aktuellen Fall wollte die Klägerin die Wohnung aber demnach nicht einmal ganzjährig nutzen, es sei ihr um "bloßen Komfortzuwachs und die Vermeidung unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile" gegangen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website