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Urteil: Vermieter muss Markisen zustimmen


Urteil
Vermieter muss Markisen zustimmen

Von dpa
20.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Mehrere Markisen hängen an den Balkonen eines Hauses.Vergrößern des BildesMehrere Markisen hängen an den Balkonen eines Hauses. (Quelle: Jan Woitas./dpa)
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München (dpa/tmn) - Alle Schotten dicht: Wer zur Miete wohnt, kann mit Markisen nicht beliebig aufrüsten, informiert der Mieterverein München.

Denn beim Anbringen der Markise oder einer Außenjalousie mit Rollladenkasten greift er in die Bausubstanz des Gebäudes ein. Dafür ist die Zustimmung des Vermieters notwendig, wie der Verein erklärt.

Erklärt sich der Mieter aber bereit, die Markise nach den Vorstellungen des Vermieters zu gestalten und sie beim Auszug wieder abzubauen, kann ein Verbot unzulässig sein. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 411 C 4836/13).

Allgemein muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Wohnung bewohnbar ist. "Verlangen kann der Mieter Außenjalousien allerdings nicht. Es ist Sache des Vermieters, wie er Sonnen- und Hitzeschutz schafft", so Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins.

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