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Mietrecht: Auszug nach Trennung reicht nicht als Kündigung


Mietrecht
Auszug nach Trennung reicht nicht als Kündigung

Von dpa
19.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Wenn beide Partner im Mietvertrag stehen, können auch nur beide gleichzeitig den Vertrag kündigen.Vergrößern des BildesWenn beide Partner im Mietvertrag stehen, können auch nur beide gleichzeitig den Vertrag kündigen. (Quelle: Franz-Peter Tschauner/dpa./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Rechtlich gesehen werden Ehegatten nur unter bestimmten Umständen gemeinsam Mieter einer Wohnung. Wenn sie den Vertrag für eine Mietwohnung beide unterschrieben haben - oder der später Einziehende in den Mietvertrag eintritt.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Nur diejenigen Personen, die im Mietvertrag stehen, können dazu verpflichtet werden - etwa die Miete zu zahlen oder andere vertragliche Aufgaben zu übernehmen.

Der Vermieter muss eine Kündigung gegenüber den vertraglich vereinbarten Mietern aussprechen, um das Mietverhältnis zu beenden. Spricht er die Kündigung nur gegenüber einem Ehepartner aus, obwohl beide Ehepartner Mieter sind, ist diese in der Regel nicht wirksam.

Wollen auf der anderen Seite Mieter ihre Wohnung kündigen, ist dies auch nur gemeinsam möglich. Denn auch wenn ein Partner bei Trennung oder Scheidung auszieht, entbindet ihn das nicht von der gemeinsamen Haftung gegenüber dem Vermieter.

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