Berlin (dpa/tmn) - Gerade in der kalten Jahreszeit kommt ein warmes Bad oder eine heiße Dusche oft gelegen. Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, dass Warmwasser ganzjährig rund um die Uhr zur Verfügung steht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
- Baufinanzierung: "Ein Kredit war für uns günstiger als die Miete"
- Bei laufendem Kredit: So sparen Hausbesitzer 62.000 Euro
- Digitale Beratung: So gelingt die Baufinanzierung per Videochat
- Kredit für Immobilien: Kredit für Immobilien – Wie Sie eine Anschlussfinanzierung finden
- Klare Gesetzeslage: Was passiert mit Mietern, wenn die Wohnung verkauft wird?
Allerdings müssen Mieter damit leben, wenn zunächst ein wenig Wasser ablaufen muss, bevor eine Mindesttemperatur erreicht wird.
Grundsätzlich gilt außerdem, dass Mieter in der Heizsaison ausreichend heizen können. Dafür ist eine zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass vernünftige Temperaturen erreicht werden. Nach der Rechtsprechung dürfen tagsüber mindestens 20 Grad Celsius und nachts 16 Grad Celsius nicht unterschritten werden. Hat die Wohnung eine Gasetagenheizung, so muss diese regelmäßig gewartet werden.
Für die Mieter wiederum besteht keine Heizpflicht. Sie dürfen die Temperaturen in der Wohnung aber auch nicht so tief sinken lassen, dass Schäden durch Einfrieren oder Schimmelbildung entstehen.