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Mehr Privatsphäre: Mieter dürfen Sichtschutz an Balkon anbringen


Mehr Privatsphäre
Mieter dürfen Sichtschutz an Balkon anbringen

Von dpa
05.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Mieter dürfen einen Sichtschutz an ihrem Balkon anbringen, um sich vor neugierigen Blicken zu schützen.Vergrößern des BildesMieter dürfen einen Sichtschutz an ihrem Balkon anbringen, um sich vor neugierigen Blicken zu schützen. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)
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München (dpa/tmn) - Mieter dürfen an ihren Balkonen einen Sichtschutz anbringen. Er darf aber nicht über die Balkonrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein, erklärt der Mieterverein München. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht.

Wenn Mieter eine Markise installieren wollen, müssen sie den Vermieter fragen. Denn damit greifen sie im Regelfall in die Bausubstanz des Hauses ein. Und für bauliche Veränderungen brauchen Mieter immer das Einverständnis ihres Vermieters.

Auf jeden Fall genehmigungsfrei ist ein klassischer Sonnenschirm, der in einem Ständer am Boden steht. Auch eine an der Balkonbrüstung befestigte Schirmhalterung ist in der Regel kein Problem, sofern sie bei einem Auszug problemlos abgebaut werden kann.

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