t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesVerbraucher

"Finanztest" gibt Ratschläge im Umgang mit Inkasso-Firmen


Seriöse Unternehmen erkennen
So wehren Sie Inkasso-Abzocker ab

Von t-online
20.10.2015Lesedauer: 2 Min.
Mit einem Stempel ist es nicht getan: Inkasso-Unternehmen brauchen eine Zulassung.Vergrößern des BildesMit einem Stempel ist es nicht getan: Inkasso-Unternehmen brauchen eine Zulassung. (Quelle: imago/McPhoto)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wer eine Rechnung auch nach Mahnungen nicht bezahlt, bekommt es oft mit einem Inkasso-Unternehmen zu tun. Das versucht, die Forderung im Auftrag des Gläubigers einzutreiben. Manchmal kaufen Inkasso-Firmen die Forderung aber auch auf und werden dann selbst zum Gläubiger. Die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest hat sich die Branche angesehen.

Wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe, die beispielsweise mit haltlosen Drohungen Druck auf den Schuldner ausüben oder Beträge kassieren wollen, die gar nicht geschuldet werden. Dabei unterliegen die Unternehmen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die wichtigste Regel: "Nicht jeder darf Geld eintreiben", schreibt "Finanztest". Die Inkasso-Firmen müssen sich bei Amts- oder Landgerichten registrieren lassen. Ob das passiert ist, kann man auf der Internetseite Rechtsdienstleistungsregister.de prüfen. Für die Zulassung ist rechtliches Fachwissen erforderlich.

Nicht zuletzt muss die Inkasso-Firma eine Abtretungserklärung oder Inkassovollmacht vorweisen können. Diese muss dem Empfänger auf Verlangen im Original vorgelegt werden, so "Finanztest".

Forderung prüfen

Die Inkasso-Unternehmen seien zwar nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu überprüfen, schreibt die Zeitschrift weiter. Seriöse Unternehmen würden dies gleichwohl tun. Dennoch sollten die Schuldner prüfen, ob der geforderte Betrag korrekt ist.

Falls nicht, sollte dem Inkasso-Brief widersprochen werden. Das verhindert laut "Finanztest" auch, dass immer neue Briefe kommen und immer höhere Gebühren auf die ursprüngliche Forderung aufgeschlagen werden - zumindest bei seriösen Anbietern. Die anderen lassen sich durch einen Widerspruch oft nicht bremsen.

Besteht die Forderung zurecht, muss sie auch bezahlt werden - und zwar inklusive der Inkasso-Gebühren, denn der Schuldner ist ja bereits in Verzug, da er nicht rechtzeitig zahlte. Die Inkasso-Gebühren dienen hier auch zum Ausgleich des Verzugsschadens, zitiert "Finanztest" die Verbraucherschützerin Tatjana Halm.

Inkasso-Gebühren nicht immer zulässig

Allerdings können Inkasso-Firmen nicht alles in ihre Gebühren packen. Unzulässig sind etwa Kosten für Adressermittlung oder Kontoführung. Wurde die Forderung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten, darf dieses keine zusätzlichen Inkasso-Gebühren verlangen, so "Finanztest".

Vor gern verwendeten Druckmitteln wie Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung oder Schufa-Eintrag müssen die Schuldner zunächst keine Angst haben. Dazu wäre ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid nötig.

Greift ein Inkasso-Unternehmen zu ganz harten Bandagen, etwa nächtlichen Anrufen, ungebetenen Hausbesuchen oder Erkundigungen bei Nachbarn, droht der Verlust der Zulassung. Für Beschwerden sind in solchen Fällen die Gerichte zuständig, die die Aufsicht haben.

Schuldner, die aufgrund des Inkassos zahlen möchten, aber klamm sind, sollten das Unternehmen um Ratenzahlung bitten.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website