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Arbeitszeiterfassung: Ab wann wird sie Pflicht?


Nach Grundsatzurteil
Arbeitszeiterfassung: Ab wann wird sie Pflicht?

Von t-online, cho

11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau trägt freie Tage in einen Kalender ein (Symbolbild): Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll auch dafür sorgen, dass weniger unbezahlte Überstunden anfallen.Vergrößern des BildesEine Frau trägt freie Tage in einen Kalender ein (Symbolbild): Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll auch dafür sorgen, dass weniger unbezahlte Überstunden anfallen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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In Deutschland besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Doch ab wann wird die umgesetzt?

Noch arbeiten viele Angestellte in Deutschland in Modellen mit Vertrauensarbeitszeit. Das spart Bürokratie und erübrigt Kontrolle, hat aber etwa den Nachteil, dass Überstunden nicht systematisch abgefeiert oder ausgezahlt werden. Künftig dürfte sich das ändern.

Denn nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Länder bereits 2019 dazu verpflichtet hatte, "eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung" einzuführen, hat im September 2022 das Bundesarbeitsgericht (BAG) auch das deutsche Arbeitsschutzgesetz in diesem Sinne ausgelegt.

Doch was heißt das genau? Ab wann wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht? t-online erklärt, was bisher dazu bekannt ist.

Wann wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts ist sie das schon. "Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung", begründete BAG-Präsidentin Inken Gallner das Grundsatzurteil vom 13. September 2022.

Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz seien Arbeitgeber schon heute verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden könne. Das Arbeitszeitgesetz sieht bisher nur vor, dass Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden müssen – nicht jedoch die ganze Arbeitszeit.

Die höchstrichterlich bescheinigte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist für viele Arbeitnehmer bisher trotzdem nur Theorie. Und das, obwohl die Zeiterfassung nach der Urteilsbegründung des Gerichts ab sofort gilt, ohne Übergangsfrist.

Arbeitgeber, die sich bisher noch nicht daran halten, müssen aber keine unmittelbaren Geldbußen befürchten. Die müssten erst behördlich angeordnet werden.

Wann steht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch im Arbeitszeitgesetz?

Das ist unklar. Die Bundesregierung arbeitet derzeit noch daran, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dessen Stechuhr-Urteil von 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hieß es, das Arbeitszeitgesetz solle 2023 zeitnah reformiert werden.

"Wir werden praxistaugliche Lösungen vorlegen", sagte Heil der "Rheinischen Post" Mitte Dezember 2022. "Es geht nicht darum, die Stechuhr wieder einzuführen, es gibt heute auch digitale Möglichkeiten. Über die Konsequenzen des Urteils spreche ich mit den Sozialpartnern und werde dann zeitnah einen Vorschlag vorlegen."

Auch nach Auffassung von Gerichtspräsidentin Gallner hat Deutschland Gestaltungsspielraum. Denkbar wäre zum Beispiel, bestimmte Mitarbeiter von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen – etwa leitende Angestellte. Zudem könnte es Ausnahmen für kleine Unternehmen geben, denen die Dokumentationspflicht nicht zuzumuten ist.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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